Benutzer ronfein schrieb:
> und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des
> Dienstes sofortüberweisung.de wegen der Verwendung Ihrer PIN
> und TAN zu einer Haftungsverlagerung bei etwaigen
> Missbrauchsfällen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen,
nun - die PIN und TAN wird ja derzeit bei jeder Art von online-Bankdienstleistung in die Software von Dritten eingetragen - es hat sich inzwischen als gewöhnlicher Vorgang durchgesetzt.
ich kenne keine Bank die an diesem System rüttelt.
> "Bei den Adressen www.sofortueberweisung.de oder
> www.payment-network.com sowie https://etra.t-online.de handelt
> es sich nicht um Postbank Adressen. Auf diesen Seiten dürfen
tja - womöglich möchte die Posbank explizit selbst das Geschäft machen.
das ist ja auch der grund für die Wettbewerbsklage ausgehend von giropay.
> Sie nicht Ihre Online-PIN und Ihre mobileTAN bzw. iTAN
> eingeben. Andernfalls verstossen Sie gegen die
> Sorgfaltspflichten, die Sie mit der Postbank in den Besonderen
tja - und schon darf plötzlich kein Kunde der Postbank mehr online-Bankdienstleistungen nutzen - denn die Postbank stellt keine eigenen Software zur Verfügung sondern erwartet ja dass die Knden die sensiblen daten in Fremdsoftware eingeben.
> Auch das lässt vermuten, dass selbst sofortüberweisung.de der
> Meinung ist, dass im Missbrauchsfall der Konteninhaber voll
> haftet.
die Banken wollen eben im Zweifelsfall lieber keine rechtliche Verpflichtung eingehen. es wird ja auch behauptet die PIH der EC-Karte sei sicher und im Zweifel haftet der Kunde.