Benutzer spunk_ schrieb:
> Benutzer ronfein schrieb:
> > > Falsch. Es sind keine "Dritte" im Sinne der AGB bzw.
> > im juristischen Sinn.
> > na dann passt das doch - ebensop verhält es sich ja mit der
> software/Hardware bei sofortueberweisung.
> Eben nicht. Selbst sofortüberweisung.de ist wohl der Meinung, dass der Konteninhaber im Missbrauchsfall voll haftet:
"Vorsorglich weisen wir dennoch darauf hin, dass es Banken und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des Dienstes sofortüberweisung.de wegen der Verwendung Ihrer PIN und TAN zu einer Haftungsverlagerung bei etwaigen Missbrauchsfällen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen, dass im Missbrauchsfall Ihre Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen und im Ergebnis Sie den Schaden zu tragen haben."
> https://www.payment-network.com/de/user/sofortueberweisung-sicherheit.html
Weiterhin ist nicht klar, warum sofortüberweisung.de nicht gegen solche geschäftsschädigenden Aussagen der Postbank vorgeht:
"Bei den Adressen www.sofortueberweisung.de oder www.payment-network.com sowie https://etra.t-online.de handelt es sich nicht um Postbank Adressen. Auf diesen Seiten dürfen Sie nicht Ihre Online-PIN und Ihre mobileTAN bzw. iTAN eingeben. Andernfalls verstossen Sie gegen die Sorgfaltspflichten, die Sie mit der Postbank in den Besonderen Bedingungen Postbank Online-Banking vereinbart haben."
> http://www.postbank.de/privatkunden/pk_banking_postbank_de.html
Auch das lässt vermuten, dass selbst sofortüberweisung.de der Meinung ist, dass im Missbrauchsfall der Konteninhaber voll haftet.