Benutzer ronfein schrieb:
> Der Unterschied besteht darin, dass Du die ec-Karte nicht
> freiwillig verloren hast aber die notwendigen Daten bei
> sofortüberweisung.de freiwillig jemanden überlässt.
Ja, ich hab's kapiert. Du meinst also mit mißbräuchlicher Benutzung sofortüberweisung.de selbst, denn andere kommen ja auch nicht freiwillig an Deine PIN.
Dann noch mal 'n anderer Gedanke, der mir bei der Klage komisch aufstieß:
"In der Klage ... wirft Giropay dem Konkurrenten unter anderem vor, Bankkunden zur missbräuchlichen Nutzung ihrer Kennwörter (PIN) sowie Transaktionscodes (TAN) anzustiften und die Sicherheit des Internet-Bankings zu gefährden."
Wieso MISSBRAEUCHLICH? Da sie wohl kaum ernsthaft behaupten wollen, dass sofortueberweisung.de die Daten an andere weitergibt, wäre ein Missbrauch nur der Fall, wenn sofortueberweisung.de selber den Missbrauch betreiben würde. Das kann man zwar unterstellen, aber darauf dürfte ein Richter wohl kaum eingehen, denn bösen Konkurrenten was zu unterstellen regt niemanden auf, solange keine Anhaltspunkte gegeben sind.
Ebenso können sie kaum ein Gefährdung der Sicherheit des Internet-Banking beklagen, da sie dazu beim Konkurrenten sofortueberweisung.de die technische Verarbeitung der Daten, deren Absicherung und deren Art der Übermittlung an die jeweilige Bank erstens kennen müßten und zweitens dies auch wirklich unsicher sein müßte.
Ich nehme doch mal an, dass sofortueberweisung.de für die Abwicklung ebenso Vereinbarungen mit teilnehmenden Banken trifft - schon allein um die Schnittstellen zur Datenübergabe und Auslösung einer Überweisung bei der jeweiligen Bank abzustimmen. Ich glaube kaum dass da jemand sich hinsetzt und mit den erhaltenen Daten die Online-Formulare der Banken füttert.
Bei entsprechenden Vereinbarungen wird die Klage noch sinnloser.
Schließlich auch die Frage, wie sofortueberweisung.de ueberhaupt Geld verdient, denn der Kunde hat ja keine Zusatzkosten. Vermutlich müssen die Empfänger etwas abtreten (wird wohl bei giropay nicht anders sein).