Hi,
Benutzer Telly schrieb:
> Schenkelklopfer kriegst Du auch ganz gut hin. ;-)
Wenn Du dieser Meinung bist, hast Du die AGB noch nicht wirklich komplett gelesen....... ;-)
>
> Also die AGB habe ich beim besten Willen jetzt nicht mehr
> present. Aber wenn ich der Meinung bin, eine Abbuchung ist
> nicht in Ordnung - dann interessiert mich nicht, ob mein
> Geschäftspartner der Meinung ist, dass ich das nicht darf.
Sissu, das ist der kleine Unterschied! Die Abbuchung an sich ist ja in Ordnung. PayPal ist "nur" ein Zahlungsdienstleister, der völlig zu Recht mit Deinem Einverständnis Geld abgebucht hat. Wenn "auf der anderen Seite" (also beim Verkäufer) etwas schief läuft, berechtigt das Dich noch lange nicht (siehe AGB), PayPal das Geld quasi wieder "wegzunehmen". PayPal hat schließlich nichts falsch gemacht. Das Rückzahlen von Geld bei Problemen ist (mehr oder weniger) eine Kulanzleistung von PayPal (siehe wieder AGB), die Deine Mitwirkung erfordert.
> Das mag sein. Letztlich müssten sie aber das Geld bei mir
> einklagen. Darauf würde ich es im Ernstfall ankommen lassen.
Ich nicht. PayPal ist da knallhart und bekommt sogar Recht!
> Ein Inkasso hat mich noch nie abgeschreckt. Und verklagt hat
> mich auch noch keiner. Warum wohl?
Weil Du es noch nicht bei PayPal versucht hast?!
Ich habe mich auch schon mit diversen Firmen (u.a. 1und1) gefetzt bis zur Androhung Inkasso. Ist auch nie so weit gekommen, da ich letztendlich im Recht war. Aber hier sieht das gaaaanz anders aus.
Grüße
ToWo