Benutzer hrgajek schrieb:
> Nehmen wir mal an, E-Plus entscheidet sich gegen LTE und macht
> mit GSM/GPRS/EDGE und ein wenig UMTS/HSDPA weiter. Dann müssen
> sie damit rechnen, auch auf ihren Frequenzen von LTE-Netzen
> "gestört" zu werden
Es gibt in den Frequenzzuweisungen jeweils klare Angaben, wie stark Störungen in Nachbarbändern sein dürfen. Diese müssen unabhängig von der eingesetzten Technologie eingehalten werden und wurden zumindest bei GSM damals so festgesetzt, dass die Störungen für den GSM-Betrieb auf den Nachbarbändern ausreichend niedrig sind.
Sollte im konkreten Fall doch eine Störung erfolgen, müsste E-Plus diese nachweisen, und könnte dann die Abschaltung des "Störsenders" verlangen.
Vom rechtlichen her ist also erstmal alles OK. Da aber möglicherweise die Bundesnetzagentur zuständig ist, kann es sein, dass das Abschaltverfahren statt zwei Tagen mal schnell zwei Jahre dauert. Und während dieser Zeit droht dem gestörten Unternehmen dann doch nicht unerheblicher Schaden.
Andererseits waren ja zumindest die UMTS-Lizenzen ja nicht ganz billig, so dass bei Nichtnutzbarkeit einer Lizenz wegen vom Bund nicht beseitigter Beeinträchtigungen durch Dritte ganz ordentliche Rückerstattungsansprüche zusammenkommen dürften. Insofern geht es dann vielleicht doch schnell.
Kai