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Forum: Telekom: Konzernsicherheit handelte rechtlich ...
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Benutzer RaoVantika schrieb: > Richtig, genau zwei Jahre auf Bewährung für die > Steuerhinterziehung (Stichworte: Lichtenstein, Stiftung...). > Und wenn ich mich nicht täusche, wäre eine Verurteilung in der > Spitzelaffaire gesamtstrafenfähig. Zu den zwei Jahren käme also > noch die neue Strafe hinzu, so dass am Ende als Gesamtstrafe > mehr als zwei Jahre herauskäme. Nur dafür gibt es in > Deutschland keine Bewährung mehr, sondern nur noch "echten > Knast". > > Naja, ich glaubs zwar noch nicht, dass der mal wirklich > "sitzt", aber warten wir´s ab. Wenn der einfährt, > dann sicherlich auch in den offenen Vollzug ;o)
Ich halte es für wahrscheinlicher, dass das Verfahren wieder gegen Geldauflagen eingestellt wird, wie in den großen Strafverfahren (Kohl, Ackermann, Esser) fast immer, weil die Justiz notorisch unterbesetzt ist, der (Symbol-)Gesetzgeber ihr aber immer mehr Aufgaben zuweist (Law and order muss sein, was de facto stattfindet, weiß ja keiner). Frau Zypries hat ja gerade die StPO geändert, wonach solche Einstellungs-Deals nun auch offiziell erlaubt sind. Wirklich bestraft werden vor allem Kleinkriminelle.
Dumm natürlich auch, wenn der Gesetzgeber so unscharfe Straftatbestände wie Untreue schafft, bei denen eigentlich keiner weiß, was das genau sein soll. Oder Vorschriften wie die Geldwäsche, bei deren Lektüre selbst der geübte Jurist zu weinen anfängt.
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