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Forum: Telekom: Konzernsicherheit handelte rechtlich ...
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Benutzer Robert Beloe schrieb: > In Zumwinkels Fall könnte es allerdings eng für ihn werden. > Immerhin ist er doch vorbestraft und hat eine Bewährungsstrafe > bekommen.
Richtig, genau zwei Jahre auf Bewährung für die Steuerhinterziehung (Stichworte: Lichtenstein, Stiftung...). Und wenn ich mich nicht täusche, wäre eine Verurteilung in der Spitzelaffaire gesamtstrafenfähig. Zu den zwei Jahren käme also noch die neue Strafe hinzu, so dass am Ende als Gesamtstrafe mehr als zwei Jahre herauskäme. Nur dafür gibt es in Deutschland keine Bewährung mehr, sondern nur noch "echten Knast".
Naja, ich glaubs zwar noch nicht, dass der mal wirklich "sitzt", aber warten wir´s ab. Wenn der einfährt, dann sicherlich auch in den offenen Vollzug ;o)
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