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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Beitrag: wenn es keine schriftliche bestätigung für den neuen tarif oder der neuen option gibt, wurde auch nichts abgeschlossen. kommt allerdings vom nicht gewünschten neuen tarif eine bestätigung nach hause und ich ignoriere die widerrufsfrist, dann bin ich am neuen tarif gebunden. oder wie sehen das die rechtsexperten hier?
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