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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Beitrag: Endlich wieder ein gutes Urteil für den Kunden, denn es kann nicht sein, dass man angerufen wird und dann auch noch zahlen soll. Die Bundesnetzagentur sollte viel konsequenter gegen diese Abz0cker vorgehen, denn der Kunde sollte grundsätzlich nur für eine konkrete und nachvollziehbanre Leistung zahlen. Das ist hier jedoch nicht der Fall.
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