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Forum zu:  Editorial: Weiterleitung verkehrt
"Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung im Eilverfahren endgültig gescheitert
"Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt verboten
Thread:  Endlich wieder ein gutes Urteil!
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Beitrag:  18 von 19  [ < ][ > ]
Name:  1960herbert
Datum / Zeit:  29.06.2008 18:17

Beitrag:
Endlich wieder ein gutes Urteil für den Kunden, denn es kann nicht sein, dass man angerufen wird und dann auch noch zahlen soll. Die Bundesnetzagentur sollte viel konsequenter gegen diese Abz0cker vorgehen, denn der Kunde sollte grundsätzlich nur für eine konkrete und nachvollziehbanre Leistung zahlen. Das ist hier jedoch nicht der Fall.
Hoffentlich lassen sie die geprellten Kunden nicht von irgendwelchen Inkassofirmen einschüchtern und erstatten Anzeige ggf. wegen Nötigung und Betrug.

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· Endlich wieder ein gutes Urteil! 1960herbert 29.06.2008 18:17

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