Benutzer MartyK schrieb:
> Und wieso "Diffamierungen"? Wer urheberrechtlich
> geschützte Werke unentgeltlich aus dem Netz lädt, der hat einen
> Urheberrechtsverletzung und somit eine Straftat begangen. Punkt
> aus. Es gab diesbezüglich mal ein nettes c't-Editorial mit dem
> Titel "Scheinheilige Schweinchen".
Es gibt im Recht auch den Begriff der groben Fahrlässigkeit. Deshalb nochmal, wer überhaupt erst seine wie auch immer geschützten Werke selbst digitalisiert und unter die Leute bringt, aber nicht will, das sie kopiert werden, handelt im Internetzeitalter schlicht und einfach gröbst fahrlässig. Schadensersatzansprüche sind somit hinfällig, und eine Straftat wäre als minderschwer einzustufen.
Es kommt hinzu, das beim Diebstahl eines Autos wenigstens ein nachvollziehbarer Schaden entsteht. Beim Kopieren ist nicht mal klar, was der Urheber den verliert, außer in diesem Fall ein bequemes weil überdies unfaires Geschäftsmodell. Man könnte seitens des Gesetzgebers so wie es mal war Privatkopien erlauben und schon ist das Straftatargument hinfällig - was der Gesetzgeber hier beschlossen hat basiert eben auf jeder Menge Lobbyarbeit von "Rechteverwertern".
> Du willst anderen vorschreiben, wie sie ihr Geschäft abwickeln?
Nö, die andern wollen technologische Entwicklung einschränken oder wegnehmen, damit sie ihre Geschäfte gerne so weiter treiben können wie bisher. In der Abwägung ist technologische Entwicklung für die Gesellschaft wichtiger als Geschäftsmodelle. Im Laufe der Entwicklung sind schon viele Geschäftsmodelle vergangen und neue entstanden.
Hat bei Dir die Gehirnwäsche der Musik-, Film-, oder (Micro)Softwareindustrie auch schon gewirkt?