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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 27.05.2012 |
Beitrag: Im gegensatz zu warendiebstahl oder körperverletzung gibt es beim reinen herunterladen allenfalls einen imaginären schaden. nicht alle filme/songs die heruntergeladen werden wären auch gekauft worden (nicht wie die industrie immer vorrechnet). Oft werden songs einfach zum probehören heruntergeladen. deshalb wundert es mich nicht, dass das unrechtsbewusstsein nicht besonders groß ist.
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