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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Beitrag: Bei einer Fristsetzung sollte man zunächst prüfen ob in den AGB's des Anbieters beispielsweise eine Regelung zur Setzung einer solchen Frist aufgeführt ist. Wenn dies der Fall ist, gilt diese gesonderte Vereinbarung. In der Regel muss die Frist hier mindestens 2 Wochen lang sein. Wenn die Frist kürzer gesetzt wird, kann diese komplette Fristsetzung vom Provider abgelehnt oder muss zumindest nicht beachtet werden.
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