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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 27.05.2012 |
Beitrag: Ich rate dazu, der Kündigung schriftlich zu widersprechen und gleichzeitig den Verbraucherschutz zu informieren. Es ist m.E. nicht zulässig, Bestandskunden ohne wichtigen Grund aus einem Vertrag zu kündigen, der andererseits weiter vermarktet wird, sei es auch zu teilweise veränderten Konditionen (aktuelle Grundgebühr: € 4,95). Allenfalls wäre eine Anpassung der alten Verträge an die aktuellen Konditionen zulässig. Insofern besteht auch eine gute Chance, rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen.
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