![]() |
|
|||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Beitrag: Interessant wäre zu wissen, mit welcher Begründung das Gericht angenommen hat, die Kündigung per E-Mail würde nicht das per AGB vereinbarte Schriftformerfordernis erfüllen. Nach der Gesetzesbegründung zu § 127 Abs. 2 BGB genügt auch eine E-Mail einem rechtsgeschäftlich vereinbarten Schriftformerfordernis, sofern nicht ein anderer Wille anzunehmen ist (BT-Drs. 14/4987 S. 21 f.). Woraus sich für den Debitel-Vertrag ein Ausschluss der Kündigung per E-Mail ergeben soll, erschließt sich nicht. Diese Möglichkeit kommt bei Mobilfunkverträgen immerhin auch dem Kunden zugute.
Anzeige:
|
|
Aktuelle Themen
Themen-Foren
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||