> > Benutzer denti schrieb:
> > > > > > >
> > > > ebay ist der Vermittler und egal, was in den AGB´s steht:
> > > > Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.
> > > >
> > > > Sollte es ein einziges, durch die letzte Instanz
> > > > bestätigtes
> > > > Urteil wegen Hehlerei und Beihilfe geben.
> > > > Ade ebay.
> > > > Und was dann die Amis mit ihren regiden
> > > > Produkthaftungsgesetzen erst daraus machen (könnten).
> > > > > > in der tat - aber es muss ja nicht immer zum äussersten
> > > kommen
> > > -es würde schon reichen, dass beispielsweise alle
> > > mitglieder ,
> > > die waren ab 50 € anbieten, den status eines "geprüften
> > > mitglieds" haben müssen.
> > > > > > ein betrüger würde es sich sicher dreimal überlegen, ob er
> > > seine daten aus dem personalausweis bei ebay hinterlegt,
> > > schliesslich haben es die strafverfolgungsbehörden dann
> > > leichter und auch die wiederanmeldung unter fiktiven namen
> > > wäre
> > > praktisch unmöglich...
> > > > > > solche einfachen maßnahmen könnten schon mal 90 % der
> > > betrüger
> > > abschrecken, da bin ich mir sicher...
> > > > > > denti
> > > > > > Wobei wir bei so etwas wie Florida Rolf wären.
> > Du hast, nach Identitätsprüfung und eingestelleten
> > Auktionen
> > etwa zwei Wochen Zeit, um möglichst viel gefakte Sachen als
> > echt zu verkaufen.
> > Dann wirst Du erwischt und bekommst einen Prozess.
> > Florida Rolf würde bei seinem Status den Staat eine Menge
> > Prozesskostenführungsgebühren kosten und bekäme keine, für
> > ihn
> > relevante, Strafe.
verallgemeinern.
so gibt es noch die ersatzfreiheitsstrafe...