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Diskussionsforum

Forum zu:  Beim Wechsel auf DSL-Flatrate schriftliche Bestätigung abwarten
Thread:  Der Mann hat KEINE Ahnung!
  2 von 2  [ < ]
Beitrag:  4 von 4  [ < ]
Name:  Zulu
Datum / Zeit:  17.02.2007 12:17
Änderungen:  1x, zuletzt am 17.02.2007 12:27

Beitrag:
Benutzer skycab schrieb:
> Benutzer 602sl schrieb:
>
> >
> > 2.) Einschreiben mit Rückschein ist absolut überflüssig.
> >
> > Denn selbst bei einem normalen Übergabe-Einschreiben kann
> > der
> > Zugang (die Unterschrift) im Nachhinein gegen Gebühr im
> > Bestreitensfall bei der Post AG abgefordert werden.
> > Generelles
> > versenden per Rückschein ist absolut überflüssig und zeugt
> > von
> > Unkenntnis.
> >
> > Den Zugang des Schreibens kann man damit übrigens eh nicht
> > "beweisen", allenfalls glaubhaft machen. Ggf. wäre nur eine
> > Zustellung durch Gerichtsvollzieher bzw.
> > Empfangsbekenntnis des
> > Empfängers über den Inhalt bei Versendung durch Boten als
> > Beweis tauglich.
> >
> > Es ist eine Schade wieviel Schmarrn teilweise hier gepostet
> > wird.
> >
> > Sorry, aber das musste mal gesagt werden.
> >
> > Suffi
>
> ein fax ist besser als jedes einschreiben - schneller und der
> nachweis enthält auch den text.

Soso..
und warum gibt es dann wohl den § 175 ZPO
Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein

Ein Schriftstück kann durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/175.html

Gibt es das Gesetz dann nur weil ein Fax zum Nachweis ausreichend ist? Insbesondere ein veränderbares ASCII-File von Faxkarten als Absendernachweis?

Merke: Falsches wird durch mehrmaliges wiederholen nicht richtiger.

Zulu

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Beiträge in diesem Thread:

· Der Mann hat KEINE Ahnung! 602sl 17.02.2007 02:11
.· RE: Der Mann hat KEINE Ahnung! skycab 17.02.2007 12:02
..· RE: Der Mann hat KEINE Ahnung! Zulu 17.02.2007 12:17

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-12, Erwachsene ab 14 Jahre