Ja, genauso meine ich meine Frage. Nur ist das mit der Auskunft auch nicht so einfach. Einerseits ist die schweineteuer und zweitens habe ich das Problem: "Ich bin auf der Autobahn XXX hinter der Auf/Abfahrt YYY in Richtung ZZZ und suche die Nummer der nächsten Polizei".
Dass bei Notfällen die 112 richtig ist, ist mir klar, hatte ich auch geschrieben. Ich suche eine einheitliche Nummer für Polizei (erheblicher Verkehrunfall ohne Verletzte aber mit unklarer Schuldfrage) und eventuell auch einen Krankenwagen die automatisch standortbezogen verbindet. Wenn ich oder ein anderer einen verstauchten Fuß beim Wandern bekommt, ist das sicherlich erst einmal kein lebensbedrohlicher Umstand, der die 112 rechtfertigt.
Albi
Benutzer Bergrocker schrieb:
> Die örtliche Polizei (also die Länderpolizeien) hat (noch)
> keine bundeseinheitliche Rufnummer (außer der 110 für Notrufe).
> Grundsätzlich kann man alle Notrufe über beide Notrufnummern
> (110 und 112) melden. Eine entsprechende Weiterleitung des
> Anrufs oder Weitergabe des Notfalls erfolgt sofort.
> Um keine wertvolle Zeit zu verlieren, sollte man jedoch selbst
> vorselektieren. Im Notfall erreicht man die Polizei unter 110
> und die Feuerwehr sowie Rettungswagen und Notärzte unter 112.
> Jedoch sind diese Nummern nur für Notfälle. In allen übrigen
> Situationen (z.B. Unfall ohne Verletzte und nur mit
> Sachschaden) muss die Polizei über die normale Amtsleitung
> informiert werden. Diese muss bei Bedarf über eine Auskunft
> erfragt werden. Die 110 ist keine Vermittlungszentrale, denn
> die Leitungen müssen für Notfälle freibleiben.
> Ruhestörungen oder Verkehrsbehinderungen (z.B. Zuparken etc.)
> fallen in den meisten Städten in die Zuständigkeit des
> Ordnungsamtes, das in größeren Städten rund um die Uhr
> erreichbar ist (z.B. Frankfurt/M.)