Benutzer MABJID schrieb:
> Zumindest verstehst Du anscheindend nicht allzuviel von
> Wettbewerbs- und Verbraucherrecht.
Auch hier wieder ein pauschaler Vorwurf von dir, der neben der Sache liegt und falsch ist.
Solange ein Kunde kein Wettbewerber ist, kann er sich auch nicht auf Wettbewerbsrecht berufen, siehe § 8 Abs. 3 UWG. Das Wettbewerbsrecht hat somit in diesem Kontext *nichts* verloren.
Du musst auch nicht persönlich werden, wenn du mal Unrecht hast. Wenn du mir nicht glaubst, kannst du ja selbst im Gesetz nachlesen (hier: § 355 BGB), was schon eine deutliche Verbesserung bewirken würde. Allerdings wirst du das wahrscheinlich prinzipiell nicht machen, sei es aus Bequemlichkeit oder Lernresistenz, sonst würde es ja erst gar nicht zu solchen Beiträgen kommen.
> Du sprichst in diesem Zusammenhang von Knebelverträgen?
> Ok, Du bist KEIN Jurist. Oder aber ein verdammt schlechter ;-)
24-Monatsverträge für Telefondienstleistungen sind für mich wegen der langen Laufzeit Knebelverträge, ja. Natürlich ist das kein Fachterminus, aber der durchschnittliche TT-Forumsnutzer kann doch das Wort "Dauerschuldverhältnis" noch nicht mal fehlerfrei buchstabieren. Auf die Einhaltung der Laufzeit kann die DTAG zwar freiwillig verzichten, muss aber nicht und kann ihre Verfahrensweise auch jederzeit ändern.
Aber: Diskussion mit dir sinnlos. Ganz egal, worum es geht, du weißt es eh besser. Im Verbraucherrecht und vor allem im hier ganz heiß reinspielenden Wettbewerbsrecht. Daher gebe ich das Wort hiermit zurück an dich. Ein schönes WE.
spl