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Thread:  Störerhaftung kein Straftatbestand
  11 von 16  [ < ][ > ]
Beitrag:  60 von 91  [ < ][ > ]
Name:  L.Heßling
Datum / Zeit:  12.05.2010 10:54
E-Mail:  hessling@teltarif.de

Beitrag:
Benutzer der_inquisitor schrieb:
> Bei der Störerhaftung nach § 1004 BGB handelt es sich um einen
> zivilrechtlichen Haftungstatbestand und nicht um einen
> Straftatbestand. Wie auch der Umstand, daß es einen Kläger (und
> keinen Ankläger) gibt, indiziert, handelt es sich vorliegend um
> eine Zivilsache und keine Strafsache.

Lieber Leser,

danke für den Hinweis, ich habe den Begriff geändert.

Beste Grüße,

Lars Heßling

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Beiträge in diesem Thread:

· Störerhaftung kein Straftatbestand der_inquisitor 12.05.2010 10:46
.· RE: Störerhaftung kein Straftatbestand L.Heßling 12.05.2010 10:54

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