Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt. (Wikipedia).
Da Preise und Änderungen seitens der Anbieter jedoch ausführlich auf den entsprechenden Webseiten und in den jeweiligen Tariftabellen benannt werden, ist der oben genannte Tatbestand nicht erfüllt.
Die von dir genannten Anbieter handeln sicherlich nicht immer in deinem Interesse oder im Interesse aller Kunden, versuchen aber wie jedes andere Telekommunikationsunternehmen auch, wirtschaftlich zu arbeiten. Schließlich sind viele Tarife dieser Anbieter über einen längeren Zeitraum hinweg sogar sehr günstig und subventioniert, wovon du als Verbraucher dann auch profitierst.
Komischerweise gelten diese Angebote erst immer dann bei den Verbrauchern als "Betrug", wenn diese auslaufen, nicht mehr gültig sind oder mit ausreichender Ankündigung geändert werden. Dann sorgt der Unmut über entsprechende Änderungen für amateur-juristische Vergleiche und Erklärungen, nur um die Anbieter an den Pranger zu stellen, weil man als Verbraucher selber nicht in der Lage ist, sich vorab über Preise und Leistungsbedingungen zu informieren.
Wenn du in den Supermarkt gehst und eine Tüte Milch einer bestimmten Marke kaufst (weil diese im Angebot ist) und dabei zu der teureren Milch greifst, weil diese ähnlich ausschaut, kannst du dich auch nicht hinterher beim Marktleiter beschweren, weil du nicht in der Lage warst, richtig einzukaufen und die Preise zu vergleichen.
Benutzer voltaire schrieb:
> Die Anbieter wie Creatos, Callando etc. handeln durch
> permanente und untransparente Tarifschwankungen in
> betrügerischer Absicht, da ihr Geschäftsmodell nur darauf
> basiert, dass Internet-Nutzer in falschem Glauben zu hohe
> Preise zahlen. Wenn es tatsächlich um eine vergessene Ziffer im
> Benutzernamen geht, die zu überhöhten Rechungen führt, dann
> wäre es aussichtsreich, in diesem Fall sogar mal das
> Fernabsatzgesetz zu bemühen und die Zahlung zu verweigern.
>
> Kann die Bundesnetzagentur hier nicht im Sinne eines
> funktionierenden Wettbewerbs und des zu wahrenden
> Verbraucherschutzes diesen durch und durch unseriösen Anbietern
> einfach die Lizenz entziehen?