Benutzer Kai Petzke schrieb:
> Stellen, an denen sich das Blitzen lohnt, an denen also von
> vielen Autos zu schnell gefahren wird, entwickeln sich ganz
> schnell zum Unfallschwerpunkt, wenn man nichts dagegen tut.
Eine ziemlich kühne These. Es geht ja wohl in erster Linie um die Abzockfallen, die wir alle kennen; also Geschwindigkeitsbegrenzungen, für die es offensichtlich keinen Grund gibt außer dem, Einnahmen zu generieren. Dass allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen wie z. B. 50 km/h in Ortschaften nach Lust und Laune ignoriert werden dürfen, wollte wohl niemand sagen.
> nein, die Polizei muss nicht erst abwarten, dass das Kind in
> den Brunnen gefallen ist.
>
Deshalb ist es gut und frommt uns allen, wenn die Polizei schon vor dem Täter am Tatort ist. Damit sie das kann, ist eine flächendeckende, anlassunabhängige Telefonüberwachung und noch einiges andere (Vorbeugehaft z. B.)dringend notwendig.
Richtig?
Schon klar: Es ging dir nur um die Verkehrssicherheit. Dein Satz ist trotzdem problematisch.
> > Man spekuliert, daß die wenigsten Geblitzten vor Gericht
> > ziehen.
> > Wegen was sollte ein erwischter Temposünder zum Richter rennen?
> Sie schreiben, dass die Verkehrsüberwachung nur an
> Unfallschwerpunkten erfolgen *soll*. "sollen" heißt nunmal
> nicht "müssen".
> Und warum heißt es "soll" - und nicht "muss" bzw. "darf nur"?