Benutzer toco schrieb:
> Allerdings gab es - zumindest laut heise.de - doch bei den
> jüngsten ifpi-Klagewellen sehr viele Fälle, die wegen
> Geringfügigkeit nicht strafrechtlich verfolgt wurden (Gerüchten
> nach unter 100 angebotenen Einzeldatein), bei denen danach aber
> zumindest mit einer Zivilklage gedroht wurde, falls der
> Erwischte nicht eine willkürlich festgesetzte Summe zahlte.
>
> Laut dieser Logik hätte die ifp bei eingestelltem
> Strafverfahren doch gar nicht an die Adressen kommen dürfen?
Ich kann es mir nur so erklären, dass die Staatsanwaltschaft die Daten schon im Lauf des Ermittlungsverfahrens rausgibt.
Wie gesagt weiß ich auch nicht genau, was sich die Staatsanwaltschaft rechtlich dabei denkt, munter Daten aus einem laufenden Strafverfahren nach außen zu geben.
Aber wenn man mal genau hinschaut, liegt da eh einiges im Argen. So behaupten die Behörden seit Jahren, IPs von Access Providern seien Teledienste-Nutzungsdaten. Die StPO gibt aber nur einen Auskunftsanspruch auf Telekommunikationsdaten. Da ist Internet Access also plötzlich Telekommunikation. Die Behörden drehen es sich also immer so, wie es ihnen gerade zupass kommt.
Auch Teledienste-Nutzungsdaten dürfen nach dem TDDSG nur auf Grund "maßgeblicher Bestimmungen" herausgegeben werden. Eine solche Bestimmung hat der Bundesgesetzgeber bis heute nicht erlassen. D.h. konkret: Wenn Teltarif auf Anfrage mitteilt, unter welcher IP jemand einen Beitrag gepostet hat, erfolgt dies meiner Meinung nach rechtswidrig. Das gilt auch für die selbsternannten Datenschutzwächter Heise, die (siehe Fall Voss) nämlich selbst entgegen dem, was sie immer predigen, nicht nur Voss' IP rausgegeben haben, sondern selbst eine IP-Vorratsspeicherung betreiben. Andernfalls hätten sie Voss' IP gar nicht rausgeben können. Auch hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Aber lassen wir das. :)
> Und da eben die obengenannte Frage: Darf die IFP eine Adresse
> aus einem strafrechtlichen Verfahren zur Androhung einer
> zivilrechtlichen Klage bzw. zur Schadensersatzforderung
> überhaupt nutzen?
>
> Nach der Logik des von Dir zitierten Urteils nicht.
Dabei ging es ja nur darum, inwieweit Private Auskunft direkt von Access Providern verlangen können. Aber das versuchen sie ja in der Praxis nicht, sondern sie spannen die Staatsanwaltschaft dazu ein.
spl