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> Benutzer spl schrieb: > > Das habe ich auch schon gehört, glaube ich aber erst, > wenn ich > > es vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten höre, zumal > > mir > > Freenet damals behauptet hat, die IP-Speicherung sei zum > > technischen Betrieb absolut unerlässlich. Entweder hat > > Freenet > > also damals gelogen oder heute. Da ich aus Preisgründen > > nicht > > mehr bei Freenet bin, habe ich die Sache nicht mehr weiter > > verfolgt. > > > > Du kannst ja mal beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten > > anfragen, du erreichst ihn über die Rechtsabteilung. Die > > Faxnummer maile ich dir. Vielleicht hat sich tatsächlich > > was > > geändert. In diesem Fall wäre ich dir für eine Nachricht > > dankbar.
> Das ist eine gute Idee und könnte etwas Klarheit in die Sache bringen. Leider habe ich kein Fax, aber die 55ct für einen Brief sinds mir wert.
Falls Du mir die Adresse zumailen könntest - wenn möglich mit Namen des Beautragten, damit das ganze nicht drei Monate im Freenet-Callcenter rumliegt - wäre ich Dir dankbar und würde das Ergebnis hier posten (was wohl einige Zeit dauern wird, wie ich freenet kenne, aber immerhin).
> > > Der von Dir gegebene Link bezieht sich auf Lycos -
> oder > > > habe > > > ich da etwas überlesen?
> > > > Nö. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass dort > > anscheinend gar nicht gespeichert wird. Nachteil ist > > natürlich, > > dass man dort bei Neuanschlüssen den Resale-Mist am Hals > > hat. > > > > > Sieben Tage sind natürlich besser als 80. Ich benutze > > > Filesharing-Programme nur minimal, nur dann, wenn die > > > Inhalte > > > nicht auf legalem Wege zu bekommen sind (alte Aufnahmen > > > usw.) > > > Darum ist die Frage für mich eher prinzipieller Natur.
> > > > Ich verstehe dich. Ich treibe auch nichts Illegales, und > > *gerade deshalb* habe ich als unschuldiger Bürger in einem > > freiheitlichen Rechtsstaat ein Recht auf überwachungsfreie > > Kommunikation. > Das Prinzip der Unschuldsvermutung wird leider zunehmend umgekehrt und meist mit für den Normalbürger leicht nachvollziehbaren Einzelfällen begründet. Kein zurechnungsfähiger Mensch möchte ja z.B., daß Kinderpronographie im Internet ungestraft verbreitet wird oder sich gar zu Straftaten verbredet wird. Daß nach lückenloser Überwachung aber mit einem Klick missliebige Meinungen erfasst, protokolliert und in Konsequenz verfolgt werden können, während sich wirkliche Kriminelle längst andere Spielwisen gesucht haben, sehen nur wenige.
> > > Kann es sein, daß bei Anwendung des Strafrechts die > > > 7/14-Tage > > > gespeicherten IP-Adressen herausgegeben werden müssen,
> > > > Ja. > > > > > bei > > > einer Zivilklage jedoch diese Frist meist schon verstrichen > > > ist, da erst über die Anwendung des Strafrechts entschieden > > > wird und sich die Zivilklage anschließt?
> > > > Mir ist kein zivilrechtlicher Anspruch bekannt, auf dessen > > Grundlage man Auskunft über den Inhaber einer IP verlangen > > könnte. Grund: Sowas greift in das verfassungsrechtlich > > geschützte Fernmeldegeheimnis ein. > Allerdings gab es - zumindest laut heise.de - doch bei den jüngsten ifpi-Klagewellen sehr viele Fälle, die wegen Geringfügigkeit nicht strafrechtlich verfolgt wurden (Gerüchten nach unter 100 angebotenen Einzeldatein), bei denen danach aber zumindest mit einer Zivilklage gedroht wurde, falls der Erwischte nicht eine willkürlich festgesetzte Summe zahlte. Laut dieser Logik hätte die ifp bei eingestelltem Strafverfahren doch gar nicht an die Adressen kommen dürfen?
> > Ich habe das mal privat auf Grundlage des > > Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) bei einem Spammer > > probiert, > > der dumm genug war über T-Online zu spammen, und habe auch > > eine > > einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Daten gegen die > > DTAG > > als Backbone-Betreiberin erwirkt. Sie wurde aber (genau > > genommen zu Recht) wieder aufgehoben. Stand glaube ich > > auch in > > diversen Zeitungen.
> Oh, danke für die Erwähnung. Ein sehr interessantes Urteil (s.u.)
> > > (Der Verdacht kam mir, weil es wohl einigen Leuten so > > > ergangen > > > ist, die so wenig sharten, daß die Verfahren eingestellt > > > wurden, die MI aber dennoch Entschädigungsansprüche > > > durchsetzen > > > will. Man liest nur von sog. "Power-Sharern", > > > die trotz > > > Arcor/Freenet/Alice-usw. identifiziert wurden)
> > > > Zivilrechtliche Ansprüche sind unabhängig von einer > > strafrechtlichen Verurteilung. > > > > Die Rechteinhaber erhalten ihre Infos aber nicht von den > > Providern, sondern -- auf meiner Meinung nach zweifelhafter > > rechtlicher Grundlage -- von der Staatsanwaltschaft. Nur > > deswegen zeigen sie das Ganze ja auch nur an und in der > > Folge > > gibt es dann die vielen Verfahrenseinstellungen. > Und da eben die obengenannte Frage: Darf die IFP eine Adresse aus einem strafrechtlichen Verfahren zur Androhung einer zivilrechtlichen Klage bzw. zur Schadensersatzforderung überhaupt nutzen? Nach der Logik des von Dir zitierten Urteils nicht.
(Edit: Entschuldige bitte die z.T. falsch eingefärbten Zitate. teltarif hat beim Editieren des Beitrags die Formatierung durcheinandergebracht)
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