Benutzer chickolino1 schrieb:
> Wenn ich in meinem haus stürze (weil es mir zu dunkel auf der
> Treppe ist) zahlt für mich und meine verwandten (bzw. die die
> im haus leben) doch eh keine hauseigentümerversicherung . . .
So ist es wohl, aber wenn ICH dich besuchen komme und auf deiner "unbeleuchteten" Treppe ...
> insofern denke ich das diese VDE vorschrift soweit für die katz
> ist, denn man könnte ja genausogut vorschreiben, das man eben
> im treppenhaus mindestens die 3 fache watt-zahl bei
> leuchtstoffröhren-Engerigeisparlamepen verwenden muss (eben um
> im startbereich eine Helligkeit entsprechend einer "normalen"
> Glühlampe zu haben.
Och ja, wenn du wüstest was der VDE so alles in DIN-Vorschriften verzapft.
> Im übrigen müßte die VDE-Norm ja energiesparlampen zuerst mal
> typisieren, denn auch LED-Lampen sparen gegenüber der normalen
> glühlampe energie und sind insofern ebenfalls energiesparlampen
Die Vorschriften geben für verschiedene Räume die entsprechenden Beleuchtungsstärken vor und für z.B. Treppenflure eine sofortige volle Beleuchtungsstärke bei Nutzungsbeginn (meistens wohl das einschalten der Beleuchtung). Ein typisieren ist deshalb nicht notwendig.
> Ich kriege ja jetzt gratis ersatzlieferungen und kann sogar
> welche an meine verwandtschaft "verteilen". So ist das für mich
> o.k.
Das ist doch die Hauptsache.