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Diskussionsforum

Forum zu:  DSL mit Mindestvertragslaufzeit: Probleme beim Umzug?
Thread:  verstehe ich nicht
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Beitrag:  5 von 23  [ < ][ > ]
Name:  hossy
Datum / Zeit:  28.10.2004 10:08

Beitrag:
Benutzer Hadraniel schrieb:
> > sobald ich aus dem Versorgunsgebiet wegziehe, der Anschluss
> > also nicht mehr existiert, besteht zwingend ein
> > Sonderkündigungsrecht für Leistungen, die sich auf diesen
> > Anschluß beziehen.
> Ganz so einfach darf man es sich hier aber nicht machen.
> Findige Kunden könnten ja auch auf die Idee kommen, 2 Wochen
> vor einem Umzug einen DSL-Anschluss zu schalten - und auf diese
> Weise höchst preiswert z.B. an einen WLAN-DSL-Router zu
> gelangen. Der geleimte Anbieter bleibt dann auf seinen Kosten
> nicht nur für die Hardware und Kundenaquise, sondern auch für
> die Schaltung des DSL-Anschlusses (welche heute in der Regel ja
> auch subventioniert wird) sitzen - das kann auch nicht der Sinn
> der Sache sein.
>
> Hier gilt es, eine faire Lösung für beide Seiten zu finden.
> Warum nicht etwas in Richtung von Prepaid-Produkten der
> Mobilfunk-Hersteller? Wer das subventionierte Handy dort
> innerhalb einer bestimmte Zeitspanne (2 Jahre) auch mit der
> Konkurrenz nutzen will, muß eine nicht unerhebliche Gebühr
> latzen.
> Die Kunden, die einen hochsubventionierten DSL-Anschluss z.B.
> aufgrund eines Umzugs nicht die volle Mindestvertragslaufzeit
> über nutzen können, sollten auch zur Nachzahlung eines vorher
> festgelegten Betrags verpflichtet werden - das kann man ja
> durchaus von der verbliebenen Restlaufzeit abhängig machen (das
> wäre übrigens auch bei Mobilfunkverträgen ganz sinnvoll!).
>
>
> Die so häufig geforderte "Kulanz" ginge auch in so einem Fall
> sonst nämlich voll zu Lasten der anderen Kunden - die bezahlen
> demjenigen, der umziehen muss, seinen Anschluss und seine
> Hardware mit.

Kulanz wäre für mich persönlich auch die Rückabwicklung des Vertrages. Meinetwegen Hardware zurückgeben, die braucht man sowieso nicht mehr, und keine weiteren Kosten. Somit hat der Anbieter monatelang Geld verdient und der Kunde hatte eine gewisse Zeit auch ein gutes Produkt. Natürlich muss dabei auch der "Kaufpreis" erstattet werden und da kommt der Haken.
Ich habe es mal vor 2 Jahren bei 1und1 erlebt, wo ein DSL-Anschluß gelegt werden sollte und die Telekom es dann nicht hinbekommen hat. 4 Monate später forderte man uns auf, die Hardware wieder zurückzuschicken. Die Kaufpreiserstattung hingegen hat dann leider 6 Wochen gedauert.

Einen Mittelweg aus Kosten, Nutzen und Aufwand sehe ich als Kulanz an. Des weiteren könnte man natürlich auch den Router etc. wie bei Mobilfunkverträgen versteigern und sich so die Kosten der folgenden Monate "erstatten".

Gruß,
Christian

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· RE: verstehe ich nicht 7vampir 28.10.2004 13:05

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· verstehe ich nicht reiseesel 28.10.2004 01:12
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