> > sobald ich aus dem Versorgunsgebiet wegziehe, der Anschluss
> > also nicht mehr existiert, besteht zwingend ein
> > Sonderkündigungsrecht für Leistungen, die sich auf diesen
> > Anschluß beziehen.
> Ganz so einfach darf man es sich hier aber nicht machen.
> Findige Kunden könnten ja auch auf die Idee kommen, 2 Wochen
> vor einem Umzug einen DSL-Anschluss zu schalten - und auf diese
> Weise höchst preiswert z.B. an einen WLAN-DSL-Router zu
> gelangen. Der geleimte Anbieter bleibt dann auf seinen Kosten
> nicht nur für die Hardware und Kundenaquise, sondern auch für
> die Schaltung des DSL-Anschlusses (welche heute in der Regel ja
> auch subventioniert wird) sitzen - das kann auch nicht der Sinn
> der Sache sein.
> > Hier gilt es, eine faire Lösung für beide Seiten zu finden.
> Warum nicht etwas in Richtung von Prepaid-Produkten der
> Mobilfunk-Hersteller? Wer das subventionierte Handy dort
> innerhalb einer bestimmte Zeitspanne (2 Jahre) auch mit der
> Konkurrenz nutzen will, muß eine nicht unerhebliche Gebühr
> latzen.
> Die Kunden, die einen hochsubventionierten DSL-Anschluss z.B.
> aufgrund eines Umzugs nicht die volle Mindestvertragslaufzeit
> über nutzen können, sollten auch zur Nachzahlung eines vorher
> festgelegten Betrags verpflichtet werden - das kann man ja
> durchaus von der verbliebenen Restlaufzeit abhängig machen (das
> wäre übrigens auch bei Mobilfunkverträgen ganz sinnvoll!).
> > > Die so häufig geforderte "Kulanz" ginge auch in so einem Fall
> sonst nämlich voll zu Lasten der anderen Kunden - die bezahlen
> demjenigen, der umziehen muss, seinen Anschluss und seine
> Hardware mit.