Benutzer garfield schrieb:
> Ah ja? Und wo liegt jetzt der Unterschied?
Genau das meine ich. Nicht verstanden oder nicht verstehen wollen.
> Meinst Du etwa, wenn der Fernseher unangeschlossen nur auf dem
> Dachboden steht, würde Dich das - sei es in D oder in GB - von
> der Gebührenpflicht befreien?
> Oder bist Du jetzt auf kaputte Geräte aus?
> Schon klar, es gibt ja auch so viele, die ihre kaputten
> Fernsehgeräte im Keller stapeln, ohne sich neue zu kaufen.
Es ging darum dass kein Fernsehgerät vorhanden ist! Weder ganz noch kaputt, weder im Keller noch auf dem Dachboden noch sonst wo.
> Im übrigen lautet auch die Formulierung in Deutschland exakt so
> wie in GB, dass die Gebühren fällig werden, wenn ein Gerät zum
> Empfang bereit gehalten wird - ebenfalls unabhängig von deren
> tatsächlicher Nutzung.
>
> Ist das jetzt deutlich genug?
Warum nicht gleich so. Es scheint doch noch Hoffnung für dich zu bestehen.