Benutzer marbri schrieb:
> Hoffentlich hast Du der GEZ nicht mitgeteilt, dass Du das Gerät
> defekt im Keller stehen hast. Das Beste, was man in solch einem
> Fall schreiben kann, ist, dass man das Gerät entsorgt
> hätte,weil
> eine Reparatur unrentabel gewesen wäre. Lt. den Satzungen der
> GEZ besteht Gebührenpflicht, sobald man ein Gerät zum Empfang
> bereit hält. D.h. in der Praxis, jeder Rentner, der im sonnigen
> Süden überwintert, muß hier in Old Germany treu und brav seine
> GEZ-Gebühren weiterzahlen, obwohl er längere Zeit am Stück
> nicht anwesend ist.
>
>
> Gruß Marbri
ZITAT Rundfunkgebührenstaatsvertrag:
Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des RGebStV sind alle Geräte, die "zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind." (§1(1)). Auch Geräte, die vorrangig für andere Zwecke genutzt werden (Computer, Mobiltelefone, Abspielgeräte für Produkt- oder Lehrvideos), zählen als anmelde- und gebührenpflichtige Empfangsgeräte, wenn sie über ein Empfangsteil (Tuner) verfügen.
Zu den anmeldepflichtigen Empfangsgeräten zählen auch nicht in Betrieb befindliche Geräte - allein das "zum Empfang bereit halten" eines entsprechenden Gerätes verpflichtet somit zur Anmeldung bzw. Zahlung der Rundfunkgebühren. Dies gilt auch für solche Geräte, die mit geringem Aufwand empfangsbereit gemacht werden können. Als solcher geringe Aufwand wurden in Gerichtsurteilen unter anderem das Anschließen an geeignete Antennenanlagen betrachtet und auch kleine Reparaturen defekter Geräte. ZITATENDE
Was nicht funktioniert oder mit großem Aufwand wieder erst repariert werden muss ist auch nicht als empfangsbereit zu definieren. Ausserdem eine fehlende Antennenanlage und Tuner ist ebenfalls nicht empfangsbereit.
DIe GEZ ist aber im ignorieren der Tatsachen Meister. Das Gerät muss sich auch in der Wohnung befinden. Der Keller zählt nunmal nicht dazu, da auch dort keine Empfangsanlage vorhanden ist.
Der GEZ habe ich 2002 auch angeboten alle angesprochenen Dinge an Ort und Stelle zu prüfen. Das haben diese Herrschaften abgelehnt. Ein wenig später war aber ein Horcher da, der die Gebühren forderte, sich nicht interessierte, dass kein Empfänger vorhanden ist. Damit war die Sache für ihn erledigt.
Soweit zur Seriösität der GEZ.
Mit der GEZ lasse ich es darauf ankommen, was sie noch unternehmen wird?