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Forum zu:  DSL-Anschlüsse werden billiger für Alternativanbieter
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Thread:  Kündigung des T-ISDN XXL durch die Deutsche Telekom AG
  1 von 1  
Beitrag:  5 von 5  [ < ]
Name:  ezc
Datum / Zeit:  13.08.2004 15:46

Beitrag:
Benutzer Auslaender schrieb:
> Hier irrte wohl 'EZC'.

Deine Antwort geht an meinem Beitrag wohl ziemlich vorbei.
Es ging überhaupt nicht darum, ob die Kündigung rechtens ist.

> Verweigert dies die Deutsche Telekom AG so hat diese jeden
> Teilnehmer auf die gesetzliche Möglichkeit der rechtlichen
> Überprüfung bei einem Zivilgericht in ihrer Mitteilung
> ausführlich zu unterrichten.

Schön, aber hier geht's um eine Kündigung, das ist was anderes, oder?

>
> Vielleicht ist dies einigen nicht bekannt. Der
> Universaldienstleister darf seine Universaldienste gegenüber
> den Endverbraucher von sich nur dann kündigen, wenn der
> Endverbraucher gegenüber dem Universaldienstleister sich in
> einem wirtschaftlichen Verzug befindet und dadurch die
> Universaldienstleistung vom Universaldienstleister unterbrochen
> (Sperre) wurde. Vor einer Sperre hat der Universaldienstleister
> darüber den Endverbraucher mindestens zwei Wochen vorher
> schriftlich zu unterrichten.

Und wo steht das mit der Rechtsbehelfsbelehrung? Über all die vielen anderen Sachen hab ich überhaupt nichts gesagt.

Kann ja sein, dass auch zur Kündigung eine Rechtsbehelfsbelehrung gehört, aber das geht aus deinem ganzen Beitrag nirgends hervor. Also: Wo ist das geregelt?

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· Kündigung des T-ISDN XXL durch die ... Auslaender 12.08.2004 17:52
.· RE: Kündigung des T-ISDN XXL durch die ... fruli 12.08.2004 17:57
.· RE: Kündigung des T-ISDN XXL durch die ... ezc 13.08.2004 10:53
..· RE: Kündigung des T-ISDN XXL durch die ... Auslaender 13.08.2004 11:54
...· RE: Kündigung des T-ISDN XXL durch die ... ezc 13.08.2004 15:46

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-12, Erwachsene ab 14 Jahre