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Forum zu:  MMS-Versand dauerhaft für 39 Cent
T-Mobile: MMS gehört zu den attraktivsten Diensten
Editorial: MMS überschaubar
Thread:  Befristungen greifen um sich
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Beitrag:  53 von 54  [ < ][ > ]
Name:  RaoVantika
Datum / Zeit:  17.01.2006 09:44

Beitrag:
Benutzer tcsmoers schrieb:
> Benutzer RaoVantika schrieb:
> > Benutzer tcsmoers schrieb:
> > > Benutzer handytim schrieb:
> > > > Benutzer tcsmoers schrieb:
> > > > > Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Alle Änderungen in AGB
> > > > > müssten in Fett o.ä. gekennzeichnet werden.
> > > >
> > > > Zudem sollte es verpflichtend sein, dem Kunden automatisch
> > > > seine neuen AGBs zuschicken zu müssen. Außerdem müsste man
> > > > das
> > > > "Akzeptieren" umdrehen, so dass man stillschweigend nichts
> > > > mehr
> > > > akzeptiert, ein Schweigen hieße dann "nicht akzeptiert".
> > >
> > > Das ist schon lange so. Schau mal in den § 308 BGB rein
> > > oder
> > > befrage einen Anwalt.
> > > (aus dem Kopf zitiert)
> > >
> > > peso
> > >
> > > >
> > > > Ciao
> > > > Tim
> >
> > Aus dem Kopf zitiert reicht eben manchmal nicht aus. Der
> > von
> > Dir zitierte § 308 BGB sagt in seiner Nr. 5 a), dass eine
> > fingierte Erklärung dann zulässig ist, wenn dem
> > Vertragpartner
> > eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen
> > Erklärung eingeräumt ist.
> >
> > Im Klartext: Wenn Dein Mobilfunkbetreiber seine AGBs
> > ändert,
> > dann muss er Dir sagen wir mal 4 Wochen (jedenfalls
> > angemessen
> > viel)Zeit zum widersprechen geben. Widersprichst Du dann
> > nicht,
> > gelten die neuen AGBs auch für Dich. Widersprichst Du,
> > gelten
> > die neuen AGBs für Dich nicht. Allerdings helfen sich die
> > Mobilfunkbetreiber mitunter dadurch aus der Patsche, dass
> > sie
> > den Kunden ggf. ein Sonderkündigungsrecht einräumen (Als
> > E-Plus
> > seine SMS-Preise vor 1000 Jahren mal angehoben hat, war
> > das mal
> > der Fall).
>
> Stimmt. Es sollte aber eine Verpflichtung über die deutliche
> Kennzeichnung der Änderungen eingeführt werden.

Da hast Du natürlich Recht. Mehr Transparenz bei Änderungen an AGBs, die ohnehin schon in den meisten Fällen in einem für den Laien schwer verständlichen Deutsch geschrieben sind, schadet sicher nie.

> Bisher war es
> so, daß in allen Fällen des Widerspruches die Verträge zu den
> alten AGB weitergeführt wurden. Das man einem Kunden
> freiwillig
> ein Kündigungsrecht eingeräumt hat, ist mir wirklich nicht
> erinnerlich. In Deinem zitierten Fall waren es auch nicht die
> AGB.

Stimmt, waren nicht die AGBs, die seinerzeit geändert wurden, sondern die SMS-Preise. Allerdings sind die jeweiligen Preislisten genau wie die AGBs Vertragsbestandteil, Änderungen an dem Einen oder Anderen sind also gleichzeitig Vertragsänderungen. Weil der Kunde den Vertrag aber sowohl auf Basis der Preislisten als auch der AGBs abschließt, können diese nicht ohne Zustimmung des Kunden geändert werden. Insoweit sind die Fälle (SMS-Preise verändern sich <-> AGBs verändern sich) schon miteinander vergleichbar

Rao
>
> peso

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· Befristungen greifen um sich Philotech 11.07.2004 16:37
.· RE: Befristungen greifen um sich tcsmoers 11.07.2004 16:54
..· RE: Befristungen greifen um sich handytim 11.07.2004 17:15
...· RE: Befristungen greifen um sich tcsmoers 11.07.2004 17:19
....· RE: Befristungen greifen um sich handytim 11.07.2004 17:40
.....· RE: Befristungen greifen um sich tcsmoers 11.07.2004 21:54
....· RE: Befristungen greifen um sich RaoVantika 16.01.2006 19:32
.....· RE: Befristungen greifen um sich tcsmoers 16.01.2006 20:03
......· RE: Befristungen greifen um sich RaoVantika 17.01.2006 09:44

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-12, Erwachsene ab 14 Jahre