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Thread:  Herzliches Beileid
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Beitrag:  10 von 12  [ < ][ > ]
Name:  LViz
Datum / Zeit:  28.05.2004 19:27
 

Beitrag:

> > Die Bewerbungsrichtlinien sind vollkommen uninteressant.
>
> siehst du, ich hatte recht. du hast keine ahnung was du da
> kritisierst weil du es nicht mal kennst.

Mann, so schwer ist es doch nicht. Aber aller guten Dinge sind drei, darum noch einmal nur für Dich:

A) Ich kenne die Bewerbungsrichtlinien.

B) Die Bewerbungsrichtlinien kannst Du in der Pfeiffe rauchen.

C) Trotz Bewerbungsrichtlinien wird dermassen viel Unfug und Wucher betrieben.

Du argumentierst hier vollkommen falsch. Du sagst, wir müssen niemanden schützen, wir brauchen keinen Verbraucherschutz, denn es gibt ja die ach so tollen Bewerbungsrichtlinien.

Jetzt pass mal gut auf:

Es gibt auch gaaaanz viele Gesetze, in Deutschland und in vielen anderen Ländern. Viele davon sind dazu da, unseriöse oder gar kriminelle Machenschaften zu verhindern. So ist es doch, oder etwa nicht?

Wenn man nun aber Deiner Logik folgen würde, könnte man auf Einrichtungen zum Schutz der Menschen verzichten. Also wozu Polizei, Justiz etc., wir haben doch Gesetze, und an die hält sich doch jeder!

Ich weiss, dass kein Vergleich 100% eins zu eins passt, aber ich hoffe, Du hast das Prinzip jetzt verstanden.

Deshalb kann ich nur nochmal wiederholen:

Die Bewerbungsrichtlinien sind vollkommen uninteressant. Ich sehe es jeden Tag wieder, zu welchen Wucher-Preisen (die vollkommen unzureichend dargestellt werden) Kindern und Jugendlichen irgendwelche Bildchen oder Klingeltöne angedreht werden, im schlimmsten Fall sogar durch Folgekosten verursachende Abos. Das gehört durch besseren Verbraucherschutz unterbunden. Punktum!

Auch ich werde damit die Diskussion mit Dir beenden. Falls Du es auch jetzt noch nicht begriffen hast, wirst Du es auch wohl nie. Noch ein angenehmes Leben wünscht LViz.

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· RE: Herzliches Beileid LViz 25.05.2004 20:08
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-12, Erwachsene ab 14 Jahre