> was soll das heissen '...bekommt einen btm-eintrag bei der
> polizei?'
> dürfen die das denn? das ist doch datenschutz. die können doch
> nicht einfach ohne richterlichen beschluss daten über mich
> sammeln. haben die eine auskunftpflicht dass man da nachfragen
> kann was über einen gespeichert ist?
Na klar dürfen die das. Drogenbesitz ist eine Straftat, bei der die Polizei verpflichtet ist, selbstständig zu ermitteln (Es gibt auch eine ganze Latte von Dingen, wo der Geschädigte erstmal eine Anzeige stellen muss, bevor ermittelt werden muss/darf). Da durch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit auch kein Freispruch erteilt wurde, bist Du dann sowieso irgendwie weiterhin unter verdacht...
Zumindest im Landkreis, wo das alles passiert ist, landet, wenn Du mit illegalen BTM erwischt wurdest, Dein Fall dann im Tagesbericht. Mindestens beim Kreis, mancherorts auch beim Land wird dann über Dich dann auch eingetragen, dass Du als BTM Konsument aufgefallen bist. Solltest Du bei der Festnahme ein Messer o.ä. dabei gehabt haben, schreiben die normalerweise auch gleich eine Warnung mit rein, dass man auf Waffen zu achten hat (Stichwort: Eigensicherung der Polizisten). Nur so nebenbei: Wenn Du zum Beispiel in einem AKW arbeiten willst, wird nicht nur ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, sondern man muss auch angeben, wo man die letzten Jahre überall gewohnt hat (Lügen hilft da nicht viel, das finden die auch so raus), damit der Verfassungschutz dann die dazugehörigen örtliche Polizei mal befragen kann... (Ein Kumpel von mir arbeitet im AKW und durfte so einen ganz wilden Fragebogen ausfüllen)
Zur Auskunftpflicht kann ich leider nichts sagen, aber ich denke, dass dass ähnlich wie mit Prozeßakten ist. Heißt, dass Du alleine nicht rankommt, sondern nur Dein Anwalt Einblick beantragen kann. Und mit 'Anwalt' ist in dem Fall auch wirklich jemand gemeint, der das zweite Staatsexamen bestanden hat und nicht so ein Typ wie Raoul's Anwalt Dr.Gonzo (Stichwort: Fear and Loathing in Las Vegas) ;-)
mfg
Martin