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Forum zu:  Premium-SMS: Bezahldienst mit Tücken
BGH: Grenzen für Klingelton-Werbung
Klingeltöne: Der "Realtone" macht die Musik
Thread:  Verbot von TV-Werbung
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Beitrag:  23 von 35  [ < ][ > ]
Name:  7VAMPIR
Datum / Zeit:  15.02.2005 21:56

Beitrag:
Oh doch, ist schwierig. Sollte deshalb sorgfältig gemacht werden.

> ...was zu beweisen jedenfalls im Zusammenhang mit Kingeltönen
> etc leider nicht so schwierig sein wird, da der Vertragspartner
> der Firmen ja der Handybesitzer ist, und der darf bei uns nun
> mal nicht minderjährig sein...
> Gruß
> VariusC

Der BESTELLER muss geschäftsfähig sein. Ob der Vertragsinhaber minderjährig ist, spielt eigentlich keine Rolle.
PrePaidKarten gibts meines Wissens an Barzahler auch schon unter 18.

Wenn Eltern ihren Kindern einen Kugelschreiber überlassen, ist deren Unterschrift noch lange nicht bindend nur weil der Kugelschreiber Eigentum der Eltern ist.
Das Handy ist ja nur ein Kommunikationswerkzeug. Der Besteller der Klingeltöne ist der Kunde. Ist dieser Kunde nicht geschäftsfähig is nix.

Sobald die Gerichte in diesem Sinne urteilen ist der Spuk zu Ende.
Beweisen lässt sich das auch. Wer im Internet zB deutsche SEXseiten sehen will muss seine Volljährigkeit nachweisen zB indem er seine Perso-Nummer angibt oder eine Kreditkarte belastet.

Auch denkbar wären Kundenverhältnisse mit einmaliger Prüfung der Rahmenbedingungen und Zugang zu den Bestellmöglichkeiten über Kundennummer und PIN.

Aber das wäre wohl zu viel Transparenz. Dann könnte ja niemand mehr abgezockt werden nur weil er sich vertippt hat und zufällig eine 0900 "Bestellhotline" mit eingeschalteter Rufnummernübertragung angewählt hat.

Mindestens die Grundsätze der Vertragsschliessung sollten jedenfalls gewahrt werden. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen (auch koncludente) führen zum Vertrag.

Wenn jedoch zB eine der Willenserklärungen unwirksam ist weil der Erklärende nicht voll geschäftsfähig, ist der Vertrag unwirksam.

Wenn jemand eine Telefonnummer schalten lässt und erklärt, dass jeder der eine SMS dahin sendet oder eine Telefonverbindung herstellt (auch Irrtümlich, durch Fehlschaltung oder gar Sabotage) eine Ware oder Dienstleistung bestellt, geht meiner Ansicht nach zu weit.
Es müsste doch zumindest eine ausdrückliche Erklärung verlangt werden, die eine eindeutige Bestellung beinhaltet.

CU 7VAMPIR
SMSONLYOI7629II8874

::::::::::::::::::::::::::::




Benutzer VariusC schrieb:
> Benutzer 7VAMPIR schrieb:
> > Es ist kaum möglich ständig alles zu überwachen was Kinder
> > und
> > Jugendliche tun. Im übrigen finde ich es es auch nicht
> > wünschenswert und förderlich für die Entwicklung eines
> > pubertierenden Jugendlichen eine solche Kontrolle
> > auszuüben.
> >
> > Vielmehr muss das Fallenstellen eingeschränkt werden.
> >
> > Das ginge meiner Ansicht nach am einfachsten wenn die
> > Gerichte
> > zu den bis vor ca 10 Jahren gültigen Grundsätzen nach denen
> > nicht vollständig geschäftsfähige Personen wie
> > Minderjährige
> > keine für sie verpflichtenden Verträge abschliessen dürfen.
> > Nach diesen Grundsätzen durften früher Jugendliche
> > diejenigen
> > Dinge kaufen und tun die nicht für sie verboten waren
> > (Jugendschutz) und die sie bar bezahlen konnten.
> >
> > Grundsätzlich darf ein Jugendlicher nicht mal einen
> > geschenkten
> > Hund annehmen weil auch das ja eine Verpflichtung enthält.
> >
> > Folgerichtig sind alle von Minderjährigen ohne Erlaubnis
> > der
> > Erziehungsberechtigten abgeschlossenen Verträge,
> > Bestellungen
> > usw. unwirksam und nichtig.
> >
> > Den Beweis für die Wirksamkeit der Bestellung hat der
> > Vertragspartner zu erbringen der die Wirksamkeit behauptet.
> >
> > CU 7VAMPIR
> > SMSONLYOI7629II8874
> >
> > ::::::::::::::::::::::::::::
>
> ...was zu beweisen jedenfalls im Zusammenhang mit Kingeltönen
> etc leider nicht so schwierig sein wird, da der Vertragspartner
> der Firmen ja der Handybesitzer ist, und der darf bei uns nun
> mal nicht minderjährig sein...
> Gruß
> VariusC
> >
> >
> >
> >
> >
> >
> > Benutzer Hauptling schrieb:
> > > Benutzer Oliver1977 schrieb:
> > > > Super, dann erkläre das mal den unzähligen Kunden die sich
> > > > über´s Ohr gehauen fühlen...
> > >
> > > das ist doch das gleiche wie bei den dialern - die eltern
> > > verletzen ihre aufsichtspflicht & kümmern sich einen
> > > dreck
> > > um das, was die kinder zu sehen bekommen. diese
> > > interessieren
> > > sich natürlich herzlich wenig für irgendwelche versteckten
> > > kosten oder kleingedrucktes - im nachhinein wird dann dafür
> > > umso mehr gejammert und auf geldrückgabe gepocht.
> > >
> > > wenn das deutsche fernsehpublikum mündiger und
> > > verantwortungsbewusster wäre, hätten wir solche probleme
> > > überhaupt nicht. die angezeigen kosten sind mir persönlich
> > > transparent genug - das problem ist, dass es die eltern
> > > versäumen, die kinder auf die risiken hinzuweisen, die von
> > > nahezu jedem produkt ausgehen.

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Beiträge in diesem Thread:

· Verbot von TV-Werbung Oliver1977 15.02.2005 14:10
.· RE: Verbot von TV-Werbung kfschalke 15.02.2005 14:45
.· RE: Verbot von TV-Werbung Hauptling 15.02.2005 16:29
..· RE: Verbot von TV-Werbung Oliver1977 15.02.2005 16:55
...· RE: Verbot von TV-Werbung Hauptling 15.02.2005 17:00
....· RE: Verbot von TV-Werbung 7VAMPIR 15.02.2005 20:55
.....· RE: Verbot von TV-Werbung VariusC 15.02.2005 21:03
......· RE: Verbot von TV-Werbung 7VAMPIR 15.02.2005 21:56

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