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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Beitrag: § 1 Terroristen und Bombenleger dürfen ausschließlich von ihrem eigenen Hausanschluß aus telefonieren. Das Benutzen anderer Anschlüsse ist strengstens untersagt. Der Anschlußinhaber hat dafür zu sorgen, daß der Anschluß auf den eigenen Namen eingetragen ist.
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