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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 27.05.2012 |
Beitrag: Und was, wenn nicht nur kurzfristig gespeichert wird? Gibts dann nochmal ein BVG-Urteil? Und wer kontrolliert denn überhaupt, wie lange die Daten gespeichert weren und wann wieder gelöscht werden? Meistens werden doch die Daten ewig gespeichert bis der Fall erledigt ist und darüberhinaus, damit man Vergleichsdaten hat, wenn diesselbe Person wieder straffällig wird, bis zum Tod, dann wird die Akte gelöscht. Find ich bischen naiv mit der Annahme der Kurzfristspeicherung.
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