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Forum zu:  Telekom Deutschland
Thread:  XTRA Guthabenauszahlung
  612 von 622  [ < ][ > ]
Beitrag:  2819 von 2854  [ < ][ > ]
Name:  xtranutzer
Datum / Zeit:  07.08.2012 18:13

Beitrag:
Hallo,

vor kurzen habe ich meine Xtra-karte schriftlich bei T-mobile gekündigt, da ich die Prepaidkarte nicht mehr benötige. Um die Auszahlung meines Restguthabens habe ich gebeten.
Die Kündigung wurde bestätigt und im Kundenkonto von T-Mobile wurde der Eintrag im Kundenkonto bereits gelöscht. In dem Schreiben stand die Information, dass die Auszahlung des Restguthabens nur gegen zurückschicken der Sim-Karte erfolgt. Ich antwortete, dass ich die Sim-Karte bereits zerstört habe und aus diesem Grunde ein Rücksendung nicht möglich ist. Ich bin bisher mehrere Jahre Kunde von T-Mobile (Prepaid als auch Vertrag) und eine Sim-Karte musste ich bisher noch nie zurückschicken, daher hab ich mir auch keine Gedanken bei Zerstörung der Sim-Karte gemacht. Ich verwies auch auf die AGB, worin eine Rücksendung der Sim-karte nicht ersichtlich ist. Nimmt man Simyo als Beispiel steht dort explizit drin das man die karte zurücksenden muss. Bei T-mobile nicht.
Ich erhält folgendes Antwortschreiben: "Bevor wir einen Betrag auszahlen, müssen wir allerdings sicherstellen, dass wir es an die richtige Person erstatten. Dazu gehört auch, dass wir als Beleg für den Anspruch die Mobilfunkkarte zurückgesendet bekommen. Ohne diese können wir leider kein Guthaben auszahlen. Die Mobilfunkkarte ist Ihnen offiziell nur für die Zeit der Nutzung ausgeliehen, sie ist Eigentum der Telekom. => verweis auf Punkt 2 der AGB Xtra". Unter Punkt 2 steht folgendes: "Die Telekom überlässt dem Kunden eine Sim-Karte. Alle Rechte einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten für durch die Telekom auf der Sim-Karte installierte SW liegen bei der Telekom. Die Telekom ist aufgrund technischer Änderungen zum Austausch der Sim-Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt."
Komisch zum Identitätsnachweis benötigen sie die Sim, aber das Kundenkonto haben Sie schon mal bereinigt. Des Weiteren ist dem selben Kundenkonto ein Vertrag zugewiesen. Auf das konto, wo die Lastschriftgenehmigung zu diesem Vertrag sollten Sie das Restguthaben überweisen. Für mich ist das Identitätsnachweis genug.

Was meint ihr????

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Antworten auf diesen Beitrag

· RE: XTRA Guthabenauszahlung mersawi 07.08.2012 19:33

Beiträge in diesem Thread:

· XTRA Guthabenauszahlung xtranutzer 07.08.2012 18:13
.· RE: XTRA Guthabenauszahlung mersawi 07.08.2012 19:33
..· RE: XTRA Guthabenauszahlung xtranutzer 07.08.2012 19:39
...· RE: XTRA Guthabenauszahlung Beschder 12.04.2013 13:13


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