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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 22.05.2013 |
Beitrag: Wie gesagt, es gibt sogar einen Vollstreckungsbescheid. Nur alles auf die falsche Adresse. Dass das Gericht den kassiert, ist nur noch Formsache. Die richtige Einwohnermeldeauskunft wurde vorgelegt, dort geht hervor dass ich dort nie gewohnt habe. Die angeblich falsche Einwohnermeldeauskunft, die es geben soll, wurde bisher vom gegnerischen Anwalt nicht vorgelegt. Logisch, es gibt die ja auch gar nicht, das ist pure Erfindung von O2. Die lügen sich Sachen zusammen.
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