Benutzer ballibo schrieb:
> Schriftverkehr posten ?
>
> Sorry aber das mache ich garantiert nicht noch einmal...
>
> Als RA habe ich schon mehrfach versucht, hier Mitgliedern
> rechtlich ein bischen zu helfen.
> Bisher wurde ich immer von irgendwelchen Forumsaffen
> angegriffen, ich wäre ein Theoretiker die Praxis würde ganz
> anders laufen und so weiter und so fort...prima, aber ich bin
> noch lernfähig...
>
>
> So läufts richtig und problemlos:
> Abmahnung an o2 wegen Vertragsbruch nach 314/2 BGB,
> angemessene Fristsetzung zur Rücknahme sonst auserordentliche
> Kündigung.(Einschreiben mit Rückschein)
>
> Heisse Luft von o2 --- Nebenleistung bla, bla, bla
> - war zu erwarten.
>
> Schriftliche Bestätigung der Nichrücknahme seitens o2 und
> Deiner Kündigung zum ....
> Gleichzeitig Schadensersatzandrohung da Du ab .... die Karte
> nicht mehr nutzen wirst und somit nicht mehr erreichbar bist.
> (Einschreiben mir Rückschein)
>
> Und schon:
> O2 akzeptiert die Kündigung als Kulanzgründen
> (War klar, die nennen das Kulanz, da sie sonst eine rechtliche
> Anerkenntniss machen würden)
>
> Portierungsfax an O2 ---> Viel Spaß mit dem neuen Anbeiter
>
>
>
Auf dem Briefpapier einer Kanzlei oder auch privatem Briefpapier mit dem Zusatz "Rechtsanwalt" macht sich das natürlich alles viel besser. Ich bezweifle, dass das bei Nicht-Juristen auch so läuft.
Grüße
Bastian