| Forum zu: |
o2
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| Thread: |
Sonderkündigung akzeptiert?
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4469 von 5823 [ < ][ > ] |
| Beitrag: |
36266 von 49021 [ < ][ > ] |
| Name: |
ballibo
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| Datum / Zeit: |
08.02.2007 17:47
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Beitrag:
Schriftverkehr posten ?
Sorry aber das mache ich garantiert nicht noch einmal...
Als RA habe ich schon mehrfach versucht, hier Mitgliedern rechtlich ein bischen zu helfen. Bisher wurde ich immer von irgendwelchen Forumsaffen angegriffen, ich wäre ein Theoretiker die Praxis würde ganz anders laufen und so weiter und so fort...prima, aber ich bin noch lernfähig...
So läufts richtig und problemlos: Abmahnung an o2 wegen Vertragsbruch nach 314/2 BGB, angemessene Fristsetzung zur Rücknahme sonst auserordentliche Kündigung.(Einschreiben mit Rückschein)
Heisse Luft von o2 --- Nebenleistung bla, bla, bla - war zu erwarten.
Schriftliche Bestätigung der Nichrücknahme seitens o2 und Deiner Kündigung zum .... Gleichzeitig Schadensersatzandrohung da Du ab .... die Karte nicht mehr nutzen wirst und somit nicht mehr erreichbar bist. (Einschreiben mir Rückschein)
Und schon: O2 akzeptiert die Kündigung als Kulanzgründen (War klar, die nennen das Kulanz, da sie sonst eine rechtliche Anerkenntniss machen würden)
Portierungsfax an O2 ---> Viel Spaß mit dem neuen Anbeiter
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