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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 27.05.2012 |
Beitrag: Den Mitschnitt des Gespräches kannst du nur dann (!) als Beweis verwenden (würde dir sonst auch kein Gericht akzeptieren!) wenn dort auch hervor geht, dass du vorher informiert hast aufzuzeichnen und EPlus damit einverstanden war. Sonst wird die Aufzeichnung als illegal gewertet ...
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