Benutzer webflash schrieb:
> Mir hat der envacom-Mitarbeiter telefonisch ausdrücklich
> bestätigt, daß man auch über andere Provider surfen kann.
Technisch schon. Rechtlich dann wohl in deinem Fall auch, wenn er das entgegen den eigenen AGB sagt. Allerdings wird es dir schwerfallen das im Zweifelsfall zu beweisen. Es sei denn, du lässt es dir noch mal per Mail bestätigen.
> Envacom kann aber - wenn ich das richtig verstanden habe - gar
> nicht verhindern und auch nicht überprüfen, ob man andere
> Anbieter nutzt.
Möglicherweise kann man auch nicht verhindern, dass du morgen eine Bank ausräumst. Vielleicht kommt man dir auch nie auf die Schliche. Trotzdem macht es das noch nicht legal. :)
> Sollte man den envacom-Tarif gar nicht nutzen,
> könnten sie höchstens stutzig werden, aber immer noch keinen
> Kündigungsgrund haben.
Genau genommen könnten sie noch nicht mal stutzig werden, ohne sich bei einem Blick in die Verbindungsdaten wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses strafbar zu machen.
Ob "Fremdsurfen" ein Kündigungsgrund ist, darüber kann man auch diskutieren. An sich kann man auf die verwaschenen Allgemeinplätze von Kündigungsklauseln in den AGB nicht viel geben. Aber das ist wieder ein anderes Thema.