Benutzer webflash schrieb:
> Bei avego kostet die Flatrate ohne DSL-Anschluß 6,85 €/Monat,
> also mehr als bei envacom 4,99 €.
Natürlich ist Envacom billiger, wenn du dich 2 Jahre daran binden und mit einem erhöhten Risiko leben willst aus dubiosen Gründen gekündigt zu werden: http://www.teltarif.de/arch/2007/kw23/.... Ich binde mich nicht gern so lang, es sei denn an kostenlose Angebote wie den DSL-Anschluss, die man ja theoretisch auch ohne Kostenrisiko ungenutzt liegen lassen kann. Erstens hat man da wenig zu verlieren, zweitens ist das Produkt nicht plötzlich nach der halben Laufzeit woanders billiger zu haben, drittens kann man trotzdem jederzeit den Telekom-Anschluss kündigen oder portieren und so den Resale-Anschluss loswerden.
> Ich habe in den envacom-AGB kein Sonderkündigungsrecht bei
> Preiserhöhung gefunden,
Doch, siehe Ziff 12.
> bin mir auch nicht sicher, ob ein
> Widerspruch gegen eine Preiserhöhung diese einfach außer Kraft
> setzt.
Doch, sonst wäre es Vertragsbruch. Pacta sunt servanda.
> Sollte die Preiserhöhung erst nach der
> Mindesvertragszeit kommen, kann man allerdings die in den AGB
> enthaltene einmonatige Kündigungsfrist wahrnehmen.
Eine Kündigungsmöglichkeit besteht fast immer, wenn der Anbieter ohne Zustimmung des Kunden die Konditionen verschlechtert und damit nämlich Vertragsbruch begeht. Sofern sich dieses Kündigungsrecht nicht schon aus den AGB ergibt, ergibt es sich aus dem Gesetz (§§ 626, 314 BGB). Das wäre ja noch schöner, wenn eine Seite nach Gusto Verträge ändern dürfte und der Kunde sich das auch noch gefallen lassen müsste. Das wäre kein Vertrag, sondern ein Diktat.