Benutzer 123fred schrieb:
> Wenn er mit SMS-Kündigungen nicht einverstanden ist, kann er
> sich ja einen Anbieter suchen, der Kündigungen auf dem
> "normalen" Weg mitteilt.
Ich bin mit Kündigungen mittels SMS grundsätzlich einverstanden und sehe kein Problem darin, wenn sich der Mobilfunkanbieter dies in den AGB vorbehält.
Allerdings bin ich der Meinung, dass der Mobilfunkanbieter - und nicht der Kunde - Sorge tragen muss, dass diese SMS auch ankommt.
Für die Auswertung, ob die Kündigungs-SMS angekommen ist, braucht es noch nicht einmal die Empfangsbestätigung, sondern es reicht die evtl. Meldung (des SMSC), dass nach 48 Stunden die Gültigkeit der SMS erloschen ist.
... und wenn es dann dem Mobilfunkanbieter nicht gelungen ist, per SMS zu kündigen, weil die SMS offensichtlich nicht zustellbar war, dann müsste er halt eine E-Mail oder einen Brief schicken.
Wenn der Kunde für die Zustellbarkeit einer SMS verantwortlich ist, dann verpflichtet er sich ja quasi mit Vertragsschluss, das Handy niemals länger als 48 Stunden am Stück auszuschalten. Das kann's ja auch nicht sein.
Und möglicherweise wäre das noch nicht einmal im Interesse der Netzbetreiber:
Wenn ich eine Schubladenkarte in der Schublade belassen kann, verursacht sie (praktisch) keine Kosten (außer "Kontopflege" oder so was, und ein paar kB Speicherplatz im HLR).
Wenn ich eine Schubladen-SIM in ein altes Handy lege und dieses eingeschaltet lassen muss, um für evtl. Kündigungs-SMS empfangsbereit zu sein, dann verursacht die Schubladen-SIM unnötige Netzlast.
Marcus