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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Werbung für Flatrates: Versprochen ist versprochen03.08.2009
15:58 Urteil: Slogans wie "Endlos telefonieren" sind für Anbieter verbindlich
Flatrate-Angebote im Festnetz-,
Internet- und Mobilfunksegment
sind Gang und Gäbe und werden dementsprechend intensiv und aggressiv von den
Anbietern beworben. Werbeslogans wie etwa "Endlos telefonieren" oder "Egal wie
viel Sie telefonieren" können die Anbieter jedoch teuer zu stehen kommen,
wenn einzelne Kunden tatsächlich exzessiv ihre Flatrate ausnutzen und
stundenlange Gespräche führen. Bei einigen Anbietern kam es aus diesem Grund
bereits zu einseitigen Kündigungen oder
Vertragsumstellungen mit der Begründung, der Kunde telefoniere zu viel oder
nutze seinen Anschluss über das normale Maß hinaus. Mit solchen Fällen hat sich
nun das Landgericht Frankfurt/Main befasst und ein Urteil gefällt -
zu Gunsten der Kunden.
Wie das Fachportal Online & Recht meldet, hatte eine
Verbraucherorganisation gegen ein nicht näher benanntes "bundesweit bekanntes
Telekommunikationsunternehmen" geklagt. Nachdem der Anbieter einige Kunden
aufgefordert hatte, den Tarif zu wechseln oder die Gespräche deutlich zu
reduzieren, wurde von der Verbraucherorganisation eine Abmahnung ausgesprochen.
Die Begründung lautete, der Kunde gehe bei einer Flatrate davon aus, dass er
mit diesem Tarif beliebig lange telefonieren dürfe und sich gerade nicht
einschränken müsse bei der Gesprächsdauer. Dieser Auffassung haben sich die
Frankfurter Richter jetzt angeschlossen. Gerade die Aussagen "Endlos telefonieren",
"Festpreissurfen und Telefonieren mit voller Kostenkontrolle" oder "Egal wie
viel Sie telefonieren" könnten nur so verstanden werden, dass eine unbeschränkte
Nutzung des Telefonanschlusses möglich sei. Damit seien auch exorbitante
Gesprächszeiten inbegriffen. Werde ein Kunde dann trotzdem aufgefordert, die
Dauer der Gespräche zu reduzieren oder den Tarif zu wechseln, so täusche das
Unternehmen den Verbraucher über den Nutzungsumfang der Flatrate.
Weitere Beiträge zu Rechnungsstreitigkeiten und Urteilen zur Telefon- und Internetnutzung
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Alles Wissenswerte zum Thema Flatrate
Zunächst fand vor allem die DSL-Flatrate Verbreitung, inzwischen werden Pauschaltarife
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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