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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 27.05.2012 |
Editorial: Flatrate mit Hügeln und Hindernissen01.05.2011
18:17 Bestimmte Nummern sind "gleicher" als andere![]() Editorial: Flatrate mit Hügeln und Hindernissen Ohne Festnetzflatrate geht's nicht: Wer in Deutschland DSL oder einen anderen breitbandigen Internetzugang verkaufen will, muss diesen nicht nur mit unlimitierter Onlinenutzung zum Festpreis bündeln, sondern auch mit beliebig vielen Anrufen ins Festnetz. Andere Anschlüsse werden von den Kunden zumeist verschmäht. Freilich verursachen diese Festnetz-Flatrates bei den Anbietern Kosten. Je mehr der Kunde telefoniert, desto mehr Interconnect-Entgelte müssen an die Netzbetreiber der angerufenen Teilnehmer ausgeschüttet werden. Somit ist es kein Wunder, dass die Breitband-Anbieter versuchen, Zahl und Dauer der Anrufe zu beschränken. Eine der hierfür am häufigsten verwendeten Methoden ist, solche Festnetz-Nummern von der Flatrate auszunehmen, die nicht direkt zu einem anderen Teilnehmer führen, sondern zu einem Telefoncomputer. Beispiele hierfür sind Chat- und Telefonkonferenz-Systeme, oder die Einwahlnummern von Callthrough-Diensten, über die man sich günstig weitervermitteln lassen kann. Zu Zeiten des Internetzugangs per Analogmodem waren auch offene Einwahlnummern sehr beliebt: Normale Festnetznummern, über die man einen Onlinezugang herstellen konnte. Das Nachsehen haben die Kunden, wenn bestimmte Festnetz-Nummern nicht erreichbar sind, oder deren Anwahl, trotz Festnetz-Flatrate, zum Minutenpreis abgerechnet wird. Die Kunden habe noch nicht einmal die Sicherheit, dass eine Nummer, die bisher problemlos kostenlos erreichbar war, das auch künftig bleiben wird: Je beliebter eine Rufnummer ist, desto größer die Gefahr, dass die Anschlussbetreiber sie auf die schwarze Liste der nicht mehr per Flatrate erreichbaren Nummern setzen. Die Diensteanbieter reagieren darauf oft mit der Schaltung neuer oder alternativer Einwahlnummern, die meist nach einiger Zeit ebenfalls auf dem Index landen. Katz und MausNun ist dieses Katz- und Maus-Spiel nichts Neues und Teil der regelmäßigen Berichterstattung von teltarif.de. Zwei aktuelle Entwicklungen rufen aber nach einer Kommentierung:
Dem klagenden Diensteanbieter ist beizupflichten. Die Netzneutralität, wie sie für Internet-Datenverkehr regelmäßig gefordert wird, sollte auch für Sprachtelefonie selbstverständlich sein. Es kann nicht sein, dass die Erreichbarkeit einer Rufnummer oder die Verwendbarkeit des Dienstes dahinter vom Gusto des Tk-Anbieters abhängt, über den diese angerufen wird. Letzteres hat offensichtlich auch 1&1 erkannt, und schwenkt nun um von "Sperre" auf "Berechnung". Für die Kunden ist das eine zweischneidige Sache: Ist der Dienst wichtig (etwa die Teilnahme an einer beruflichen Telefonkonferenz) ist es sicher in Ordnung, für dessen Anruf ein normales Festnetz-Ferngespräch zu bezahlen. Andererseits hat der Kunde ein Flatrate bestellt, ohne Hügel, Hindernisse und Ausnahmen. Und warum soll derjenige, der abends jeweils eine Stunde im Telefon-Chat verbringt, dafür bezahlen, während derjenige, der seine Freundin direkt anruft, das umsonst kann? Letztendlich ist es Aufgabe der Gerichte, zu prüfen, ob 1&1 mit seiner Flatrate, die dank der in den AGB geregelten Nachberechnung diverser Dienstenummern keine Flatrate mehr ist, sich noch im rechtlich grünen Bereich befindet. Für den einzelnen Kunden ist der Aufwand hierfür zu hoch, aber die Verbraucherzentralen verfügen bekannterweise über das Verbandsklagerecht. Zwar könnten auch Konkurrenten gegen 1&1 auf Unterlassung klagen, doch haben viele Anschlussbetreiber ähnliche Regelungen in ihren AGB, so dass sie kaum an deren Verbot interessiert sein können. Weitere Editorials
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