
Für Verbraucher ist es nicht einfach, den Durchblick zu behalten.
Eine aus Verbrauchersicht ereignisreiche Vorweihnachtswoche geht
zu Ende. Zahlreiche Urteile und Entscheidungen stärken den Wettbewerb
und damit die Situation der Verbraucher. So mussten im
irren
Smartphone-Patentstreit sowohl
Apple (bei denen eines der zentralen Patente
kräftig
wankt) als auch
Samsung (die jüngst von der EU-Kommission
gewarnt wurden, nicht übermäßig hart gegen
Apple vorzugehen) kräftig einstecken. Der Druck auf beide Firmen, sich
an den Verhandlungstisch zu setzen, und dort eine für beide Seiten
(und damit auch für die Verbraucher) vernünftige Lösung zu finden, nimmt
also zu.
In Spanien wies das Kartellamt den drei vor Ort ansässigen
Mobilfunk-Netzbetreibern anscheinend Preisabsprachen bei
SMS nach, und verhängte gegen alle drei
millionenschwere Strafzahlungen. Zwar ist
davon auszugehen, dass die Strafzahlungen vor Gericht angefochten
werden. Dennoch dürfte es dank der durch das Verfahren gesteigerten
öffentlichen Aufmerksamkeit auf das Thema "SMS-Preise" es den
Netzbetreibern künftig schwerer fallen, die Preise künstlich oben
zu halten, sollten tatsächlich wettbewerbswidrige Preisabsprachen
dahinter stecken.
Bezüglich der nächsten Generation des Internetanschlusses über
das Telefonkabel, VDSL Vectoring, macht
die Deutsche Telekom ernst und hat einen
entsprechenden Antrag bei der
Bundesnetzagentur
eingereicht. Dieser zeigt einen
realistischen Weg auf, wie der Zugang zu einem ganzen Kabelbündel
auf jeweils einen Anbieter (die Deutsche Telekom oder einen Wettbewerber)
geregelt werden kann. Zwar
kritisiert die Konkurrenz sicher zu recht,
dass die Deutsche Telekom hier versucht, übergroße Kuchenstücke für sich
zu sichern, während die anderen nur Krümel abbekommen. Aber es gibt
somit erstmal eine brauchbare Diskussionsgrundlage. Und dem Regulierer
wird es schon gelingen, die endgültige Entscheidung so zu formulieren,
dass die Telekom-Konkurrenten zu denselben Konditionen ihre Anschlüsse
auf Telekom-Vectoring aufschalten können, wie die Telekom auf Vectoring
der Konkurrenz. Und da VDSL Vectoring in vielen Gebieten mit
ebenfalls 100 MBit/s schnellen
Kabelanschlüssen in Konkurrenz steht,
wird die Telekom sowieso keine Mondpreise verrechnen können.
Kritisches BGH-Urteil: Wer anderer Leute Geld transferiert, lebt gefährlich
Leider hat der Bundesgerichtshof auch eine für leichtgläubige Personen
sehr gefährliche Entscheidung gefällt.
Aus dieser lässt sich folgende Warnung ableiten: Wickeln Sie
nie die Geldgeschäfte fremder Personen ab! Am Ende kann es
nämlich passieren, dass Sie das transferierte Geld nochmal bezahlen
müssen, dieses Mal aber aus der eigenen Kasse.
Vor allem per
Spam-E-Mail werden immer wieder einfache, und dennoch
vermeintlich lukrative Jobs angeboten, bei denen der Jobber nichts mehr
zu tun hat, als für den Auftraggeber Geld zu überweisen, oder gar, wie
im verhandelten Fall geschehen, sein Konto zu vermieten. Der Auftraggeber
gibt sich meist als Firma aus, die erstmalig in Deutschland Geschäfte
tätigt und dafür schnell ein Konto braucht. Soweit der Auftraggeber
seriös ist, ist das kein Problem. Doch haben seriöse Auftraggeber in
der Regel auch kein Problem damit, ein normales Bankkonto zu eröffnen.
Ergo ist es fast immer der Fall, dass der Auftraggeber das Konto
des anonym angeworbenen Finanzagenten für kriminelle Geldtransfers
benutzt. Egal, ob es sich am Ende um
Vorkassebetrug,
Online-Banking-Manipulationen,
Bestechung oder die Abrechnung von Schmuggelware handelt: Dem
Finanzagenten droht eine Strafanzeige wegen Geldwäsche nach
§ 261 StGB. Immerhin limitiert Abs. (5) dieses
Paragraphen für den Fall, dass man sich gutgläubig anwerben lässt und
die wahren Absichten des Auftraggebers "leichtfertig" nicht erkennt,
die Strafe auf maximal zwei Jahre.
Strafrechtlich dürften Finanzagenten daher fast immer mit einer
Geld- oder Bewährungsstrafe davonkommen. Doch damit sind die
zivilrechtlichen Asprüche noch nicht abgedeckt. Im Fall von
Vorkassebetrug können gemäß dem BGH-Urteil die Opfer den bezahlten
Kaufpreis, für den sie nie eine Ware erhalten haben, nicht nur vom
eigentlichen Betrüger zurückfordern, sondern auch vom Finanzagenten,
der dem Täter geholfen hat. Ähnliches dürfte auch für Onlinebanking-Betrug
gelten. Die Folge, wie eingangs erwähnt: Man sollte nie die Finanzgeschäfte
fremder Personen abwickeln, auch und gerade dann, wenn diese mit
besonders hohen Provisionen winken.
Frohe Feiertage!
Dieses ist das letzte Editorial vor Weihnachten und Neujahr. Ich wünsche
Ihnen ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch!
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