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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 20.05.2013 |
Filesharing: Zum Jahresende kommt häufig der Mahnbescheid21.12.2012
09:13 Anwalt warnt: Gerichtlicher Mahnbescheid sollte nicht ignoriert werden
Von Marc Kessler
![]() Einen gerichtlichen Mahnbescheid sollte man nicht ignorieren Auf Abmahnungen spezialisierte Kanzleien versenden derzeit massenhaft gerichtliche Mahnbescheide wegen (angeblich) begangener Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. Das berichtet der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke und warnt Verbraucher davor, einen Mahnbescheid zu ignorieren. Abmahn-Kanzleien wollen Forderungen vor der Verjährung geltend machenBesonders aufmerksam sollten Internet-Nutzer sein, die vor drei Jahren abgemahnt worden sind, weil sie Urheberrechte per Filesharing über Tauschbörsen verletzt haben sollen - und bislang die geforderten Abmahnkosten und etwaige Schadenersatzansprüche nicht beglichen haben. Da Schadenersatzforderungen nach drei Jahren zum Jahresende verjähren, würden zum Jahresende viele Kanzleien aktiv, um ihre Forderungen noch geltend zu machen. Anderenfalls könne man die "Einrede der Verjährung" erheben, schreibt Anwalt Solmecke in einem Blog-Eintrag. Erhalte ein Verbraucher einen gerichtlichen Mahnbescheid, müsse er diesen - im Gegensatz zu einer normalen Mahnung - auf jeden Fall ernst nehmen und reagieren. Gerichtlichem Mahnbescheid muss rechtzeitig widersprochen werdenWichtig zu wissen: Das Gericht, das den Mahnbescheid erlässt, prüft nicht die Richtigkeit der geltend gemachten Forderung. Daher müssen Nutzer, die einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, rechtzeitig Widerspruch einlegen. "Ansonsten kann der Gläubiger nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Vollstreckungsbescheid beantragen", warnt Anwalt Solmecke. Mit diesem könne dann die Vollstreckung betrieben werden, auch wenn die Forderung zu Unrecht geltend gemacht worden sei. Der Jurist rät Verbrauchern, die einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, zur Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt. Dieser könne dann die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten. Auch Verbraucherzentralen können Betroffenen hilfreichen Rat geben. Weitere Meldungen zum Thema Abmahnung
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Schock-Rechnungen, Filesharing, Vertragsstreitigkeiten und mehr
Auch im Telekommunikations-Bereich wird einiges vor Gericht entschieden. Wir zeigen Ihnen die spannendsten Entscheidungen,
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| Betreff | Autor | Datum | |||||||
| RE: Ist doch ganz einfach! | cassiel | 21.12.12 13:49 | |||||||
| RE: Ist doch ganz einfach! | cassiel | 21.12.12 13:36 | |||||||
| RE: Ist doch ganz einfach! | ippel | 21.12.12 10:47 | |||||||
| Ist doch ganz einfach! | Vodka-Redbu. | 21.12.12 10:04 | |||||||
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