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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Gericht: Vater haftet für Filesharing seines Sohnes mit22.03.2010
13:27 Sohn hatte 132 Musiktitel in Tauschbörse angeboten
Wegen Verletzung des Urheberrechts hat das
Landgericht Magdeburg einen Vater und dessen volljährigen Sohn zur
Erstattung von 3 000 Euro verurteilt (Az.: 7 O 2274/09). Der Sohn hatte in dem Verfahren
eingeräumt, 2005 über ein sogenanntes Filesharing-Programm in einer
Tauschbörse illegal 132 Musikstücke angeboten zu haben, wie ein
Gerichtssprecher am Montag sagte. Damit habe er anderen Mitgliedern
des Rings ermöglicht, sich die Lieder von seinem Rechner auf ihre
eigenen Rechner herunterladen zu können, ohne hierfür bezahlen zu
müssen.
Der Vater wollte davon nichts gewusst haben. Aus Sicht der Richter haftet auch der Vater, da über seinen Internet-Zugang der illegale Tausch abgewickelt wurden sei. Der Vater hätte sich sachkundiger Hilfe bedienen müssen, urteilte die Zivilkammer. Durch den Einsatz von Firewalls und Schutzprogrammen hätte der illegale Datenaustausch verhindert werden können. Vater und Sohn müssten nun die Anwaltskosten der Musikindustrie in Höhe von 3 000 Euro zahlen, hieß es. In der Vergangenheit gab es auch schon gegenteilig lautende Urteile. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Jahr 2008 entschieden, dass ein beklagter Familienvater nicht für den Schaden haftet, den über seinen Internet-Anschluss zum Filesharing angebotene Musiktitel verursacht haben. Ohne konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch seines Internet-Zugangs müsse ein Anschlussinhaber diesen nicht dauerhaft überwachen, so das OLG Frankfurt damals in seiner Urteilsbegründung (Az.: 11 W 58/07).
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| Gilt nur für einfach gelagerte Fälle | Urheberrech. | 06.02.11 10:06 | |||||||
| RE: Lass mal gut sein | mungojerrie | 16.01.11 14:04 | |||||||
| RE: Lass mal gut sein | rainbow | 15.01.11 22:30 | |||||||
| Lass mal gut sein | SoloSeven | 15.01.11 12:33 | |||||||
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