
Die
Telekom bietet nicht nur ihre
normal beworbenen Tarife an, sondern hält für
sozial schwache Nutzer und Kunden mit Behinderung einen so genannten Sozialtarif bereit. Dieser soll den
betroffenen Kunden eine monatliche Entlastung bringen. Wir sagen Ihnen, wer
den Sozialtarif beantragen kann und welche Vorteile er bringt.
Anders als früher bekommt der Kunde beim Sozialtarif seit langer Zeit keine vergünstigte Grundgebühr mehr,
sondern ein monatliches Gesprächsguthaben.
Die normalen monatlichen Grundkosten fallen also in jedem Fall an.
Das gewährte Guthaben wird für Anrufe
zu innerdeutschen Festnetzanschlüssen sowie zu Auslandszielen und zu
032-Nummern verrechnet,
sofern die Telefonate über die Telekom hergestellt werden (gilt also zum Beispiel nicht für Call-by-Call-Anrufe).
Anrufe zu Handys sind somit nicht vom Sozialtarif abgedeckt.
Eine Mitnahme eines nicht verbrauchten Guthabens in den folgenden
Abrechnungsmonat ist ebenfalls nicht möglich.
Sozialtarif mit verschiedenen Anschlüssen kombinierbar
| Sozialtarife der Telekom |
| Tarif |
max. Vergünst. |
Voraussetzung |
| Sozialtarif 1 |
6,94 |
- Rundfunkgebühr-befreit wg. verminderter Erwerbsfähigkeit o. geringem Einkommen -Bafög-Bezieher |
| Sozialtarif 2 |
8,72 |
blinde, gehörlos oder sprach- behindert m. Behinderungs- Grad von min. 901 |
1 Gilt auch, wenn lediglich ein im Haushalt lebender
Angehöriger davon betroffen ist.
|
Der Sozialtarif der Telekom ist für verschiedene
Tarife der Telekom buchbar - hierzu gehören unter anderem
Call Plus,
Call Start,
Call Basic,
Call & Surf Basic (nicht die Variante mit Sprach-Flatrate) sowie diverse Alttarife.
Sogenannte "Telefon-Flatrate-Tarife" sind nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Telekom generell von der Gewährung des Sozialtarifs ausgeschlossen.
Die Bestellung des Sozialtarifs ist über ein spezielles Formular möglich, das von der
Telekom-Homepage heruntergeladen werden kann.
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