Nicht nur Auslands- und Ferngespräche kann man als Telefonkunde über
einen anderen Anbieter als die
führen,
auch im Ortsnetz ist inzwischen die Auswahl eines anderen Anbieters möglich.
Schon seit dem 25. April
,
also quasi von Fall zu Fall, Konkurrenzunternehmen der Deutschen Telekom auswählen.
Seit dem 9. Juli 2003 ist auch eine
für Ortsgespräche möglich.
Im folgenden finden Sie die wichtigsten Fakten zu Preselection
im Ortsnetz, der festen Voreinstellung für alle Ortsgespräche auf einen bestimmten Anbieter. Diese haben wir für Sie als 13 Fragen mit den
dazugehörigen Antworten zusammengestellt.
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F: Muss ich mich vorher anmelden, wenn ich Preselection nutzen will? Fallen
zusätzliche, monatliche Kosten an? |
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A: Ja, man muss zunächst einen Preselection-Vertrag
mit dem gewünschten Telefonanbieter abschließen. Für die Schaltung der Preselection
berechnet die Deutsche Telekom einmalig 5,24 Euro. Teilweise
werden diese Kosten vom Preselection-Anbieter
übernommen oder in Form von Freiminuten oder anderen Leistungen vom Anbieter erstattet.
Teilweise bietet der Preselection-Anbieter besonders günstige Tarife an und berechnet dann im Gegenzug eine monatliche Pauschale. In der Regel kann man einen
Preselection-Vertrag aber ohne monatliche Grundgebühren abschließen.
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F: Kann ich Preselection auch für Ortsgespräche nutzen? Was sind
Ortsgespräche? |
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A: Seit
dem 9. Juli 2003 können auch Ortsgespräche im Preselection-Verfahren
abgewickelt werden. Als Ortsgespräche zählen alle Gespräche zu
Zielen im gleichen Vorwahlbereich.
Daneben gibt es noch sogenannte Nahgespräche. Dies sind Gespräche zu benachbarten Ortsnetzen,
die maximal 20 Kilometer entfernt sind und nicht die gleiche Ortsvorwahl haben. Diese werden beispielsweise von der
Deutschen Telekom zum Ortstarif abgerechnet. Ob und welche Preselection-Anbieter
diese Abrechnungsmodalität übernehmen, können Sie unserer Tarifdatenbank bzw. den
einzelnen Anbieter-Informationsseiten entnehmen.
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F: Wie funktioniert Preselection für Ortsgespräche? |
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A: Die Preselection soll das Telefonieren über einen Konkurrenten der Deutschen
Telekom einfacher machen und den Kunden von der Verwendung der zumeist fünf-,
in seltenen Fällen sechsstellige Call-by-Call-Vorwahl entbinden. Somit kann man
nach Schaltung der Preselection einfach wie bisher nur die Rufnummer des Teilnehmers
wählen, telefoniert aber automatisch über den voreingestellten Telefonanbieter. Bedingung
dafür ist freilich der Abschluss eines Preselection-Vertrages mit einem Telefonanbieter.
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F: Wie werden die (Orts)-Gespräche, die ich über einen Preselection-Anbieter,
wie z. B. Tele2 führe, abgerechnet? |
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A: Einige Preselection-Anbieter, wie z. B. Tele2 stellen
eigene Rechnungen über alle im Rahmen der Preselection geführten Telefonate. Andere rechnen diese einfach über die Rechnung der Deutschen Telekom ab.
Wie das jeder einzelne Anbieter handhabt, erfahren Sie bei Abschluss des Preselection-Vertrages
oder auf unseren Informationsseiten zum jeweiligen Anbieter.
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F: Wie erfahre ich, bei welchem Anbieter ich "pre-selected" bin? |
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A: Zum einen erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung der Deutschen
Telekom über die erfolgte Schaltung der Preselection, teilweise informieren zudem auch
die Preselection-Anbieter ihre Kunden über die erfolgte Umschaltung. Zudem sind im Telefonnetz
zwei kostenfreie Kurzwahlen eingerichtet, mit der man jederzeit die eingestellte
Preselection überprüfen kann: Nach Anwahl der 0311 nennt eine Bandansage den aktuellen
Preselection-Anbieter für Ortsgespräche. Mit der 0310 erhält man den Preselection-Anbieter
für alle weiteren Gespräche.
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F: Gilt meine bisherige Preselection automatisch auch für Ortsgespräche? |
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A: Nein. Wenn die bisherige Preselection auch für Ortsgespräche gelten
soll, muss dafür ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, bzw. der bestehende Vertrag
um das Ortsnetz ergänzt werden. In der Regel erhält man vom jetzigen Preselection-Anbieter
automatisch ein Schreiben, in dem man um eine erneute Unterschrift für die Ausweitung
der bestehenden Preselection auf Ortsgespräche gebeten wird.
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F: Kann ich auch weiterhin andere Sparmöglichkeiten, wie z. B.
Call by Call nutzen, wenn ich eine Preselection abgeschlossen habe? |
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A: Dies ist möglich. Call by Call "überschreibt" quasi die feste
Voreinstellung (Preselection) auf einen bestimmten Anbieter. Somit kann auch jeder
Preselection-Kunde von Fall zu Fall und ohne Veränderung an der bestehenden
Preselection Call by Call nutzen. |
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A: Dies ist möglich. Die
Bundesnetzagentur hat festgelegt,
dass zwei getrennte Preselection-Verträge möglich sind. So kann man schon seit
1998
eine Preselection für alle Gespräche außerhalb des eigenen Ortsnetzes beauftragen.
Seit dem
9. Juli 2003 ist nun auch eine zweite Preselection
für Ortsgespräche möglich.
In der Praxis wird es wahrscheinlich in der Regel nur einen Preselection-Vertrag geben,
da der Telefonanbieter einen Kunden sowohl für Orts- als auch für alle anderen
Gespräche gewinnen will.
Natürlich kann man keine zwei Preselection-Verträge für identische Zielbereiche, z. B.
zwei Verträge für Ortsgespräche, beauftragen.
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A: Nein, dies geht bei Ortsgesprächen genauso wenig wie bei Ferngesprächen.
Preselection funktioniert nur für Kunden, die ihren Telefonanschluss bei der
Deutschen Telekom haben. Die entsprechende gesetzliche Verpflichtung zur Netzzusammenschaltung
besteht nur für marktbeherrschende Unternehmen. Die "Stadtnetzbetreiber" sind hingegen
nicht marktbeherrschend.
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