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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 27.05.2012 

Preselection im Ortsnetz - kurz erklärt

Nicht nur Auslands- und Ferngespräche kann man als Telefonkunde über einen anderen Anbieter als die Deutsche Telekom führen, auch im Ortsnetz ist inzwischen die Auswahl eines anderen Anbieters möglich. Schon seit dem 25. April 2003 kann man auch im Ortsnetz vor jedem Gespräch im Call-by-Call-Verfahren, also quasi von Fall zu Fall, Konkurrenzunternehmen der Deutschen Telekom auswählen. Seit dem 9. Juli 2003 ist auch eine Preselection für Ortsgespräche möglich.

Im folgenden finden Sie die wichtigsten Fakten zu Preselection im Ortsnetz, der festen Voreinstellung für alle Ortsgespräche auf einen bestimmten Anbieter. Diese haben wir für Sie als 13 Fragen mit den dazugehörigen Antworten zusammengestellt.

Häufig gestellte Fragen

Antworten

 
A: Ja, man muss zunächst einen Preselection-Vertrag mit dem gewünschten Telefonanbieter abschließen. Für die Schaltung der Preselection berechnet die Deutsche Telekom einmalig 5,24 Euro. Teilweise werden diese Kosten vom Preselection-Anbieter übernommen oder in Form von Freiminuten oder anderen Leistungen vom Anbieter erstattet. Teilweise bietet der Preselection-Anbieter besonders günstige Tarife an und berechnet dann im Gegenzug eine monatliche Pauschale. In der Regel kann man einen Preselection-Vertrag aber ohne monatliche Grundgebühren abschließen.
 
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A: Seit dem 9. Juli 2003 können auch Ortsgespräche im Preselection-Verfahren abgewickelt werden. Als Ortsgespräche zählen alle Gespräche zu Zielen im gleichen Vorwahlbereich.

Daneben gibt es noch sogenannte Nahgespräche. Dies sind Gespräche zu benachbarten Ortsnetzen, die maximal 20 Kilometer entfernt sind und nicht die gleiche Ortsvorwahl haben. Diese werden beispielsweise von der Deutschen Telekom zum Ortstarif abgerechnet. Ob und welche Preselection-Anbieter diese Abrechnungsmodalität übernehmen, können Sie unserer Tarifdatenbank bzw. den einzelnen Anbieter-Informationsseiten entnehmen.
 

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A: Die Preselection soll das Telefonieren über einen Konkurrenten der Deutschen Telekom einfacher machen und den Kunden von der Verwendung der zumeist fünf-, in seltenen Fällen sechsstellige Call-by-Call-Vorwahl entbinden. Somit kann man nach Schaltung der Preselection einfach wie bisher nur die Rufnummer des Teilnehmers wählen, telefoniert aber automatisch über den voreingestellten Telefonanbieter. Bedingung dafür ist freilich der Abschluss eines Preselection-Vertrages mit einem Telefonanbieter.
 
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A: Einige Preselection-Anbieter, wie z. B. Tele2 stellen eigene Rechnungen über alle im Rahmen der Preselection geführten Telefonate. Andere rechnen diese einfach über die Rechnung der Deutschen Telekom ab. Wie das jeder einzelne Anbieter handhabt, erfahren Sie bei Abschluss des Preselection-Vertrages oder auf unseren Informationsseiten zum jeweiligen Anbieter.
 
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A: Zum einen erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung der Deutschen Telekom über die erfolgte Schaltung der Preselection, teilweise informieren zudem auch die Preselection-Anbieter ihre Kunden über die erfolgte Umschaltung. Zudem sind im Telefonnetz zwei kostenfreie Kurzwahlen eingerichtet, mit der man jederzeit die eingestellte Preselection überprüfen kann: Nach Anwahl der 0311 nennt eine Bandansage den aktuellen Preselection-Anbieter für Ortsgespräche. Mit der 0310 erhält man den Preselection-Anbieter für alle weiteren Gespräche.
 
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F: Gilt meine bisherige Preselection automatisch auch für Ortsgespräche?
 
A: Nein. Wenn die bisherige Preselection auch für Ortsgespräche gelten soll, muss dafür ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, bzw. der bestehende Vertrag um das Ortsnetz ergänzt werden. In der Regel erhält man vom jetzigen Preselection-Anbieter automatisch ein Schreiben, in dem man um eine erneute Unterschrift für die Ausweitung der bestehenden Preselection auf Ortsgespräche gebeten wird.
 
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A: Dies ist möglich. Call by Call "überschreibt" quasi die feste Voreinstellung (Preselection) auf einen bestimmten Anbieter. Somit kann auch jeder Preselection-Kunde von Fall zu Fall und ohne Veränderung an der bestehenden Preselection Call by Call nutzen.
 
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A: Dies ist möglich. Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass zwei getrennte Preselection-Verträge möglich sind. So kann man schon seit 1998 eine Preselection für alle Gespräche außerhalb des eigenen Ortsnetzes beauftragen. Seit dem 9. Juli 2003 ist nun auch eine zweite Preselection für Ortsgespräche möglich.

In der Praxis wird es wahrscheinlich in der Regel nur einen Preselection-Vertrag geben, da der Telefonanbieter einen Kunden sowohl für Orts- als auch für alle anderen Gespräche gewinnen will.

Natürlich kann man keine zwei Preselection-Verträge für identische Zielbereiche, z. B. zwei Verträge für Ortsgespräche, beauftragen.
 

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A: Nein, dies geht bei Ortsgesprächen genauso wenig wie bei Ferngesprächen. Preselection funktioniert nur für Kunden, die ihren Telefonanschluss bei der Deutschen Telekom haben. Die entsprechende gesetzliche Verpflichtung zur Netzzusammenschaltung besteht nur für marktbeherrschende Unternehmen. Die "Stadtnetzbetreiber" sind hingegen nicht marktbeherrschend.
 
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-12, Erwachsene ab 14 Jahre