Im April 2003 ist auch das letzte Monopol im
deutschen Festnetztelefonmarkt gefallen: Das Ortsnetz.
Für den Verbraucher besteht auch bei Ortsgesprächen
die Möglichkeit der freien Anbieterwahl. Im folgenden
finden Sie die wichtigsten Fakten zum Call by Call im Ortsnetz zusammengestellt
als zehn Fragen
mit den dazugehörigen Antworten.
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F: Was sind Ortsgespräche? |
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A: Als Ortsgespräche zählen in diesem Sinne alle Gespräche zu
Zielen im gleichen Vorwahlbereich.
Daneben gibt es noch sog. Nahgespräche, dies sind Gespräche zu benachbarten Ortsnetzen, die
max. 20 Kilometer entfernt sind. Diese werden beispielsweise von der
Telekom
zum Ortstarif abgerechnet. Call-by-Call-Anbieter bieten diese erweiterte Cityzone
nicht an. Bei ihnen gilt nur das eigene Ortsnetz als Citybereich.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Infoseite.
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F: Wie funktioniert Call by Call für Ortsgespräche? |
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A: Genauso wie bei Ferngesprächen muss man eine zumeist fünf-, in seltenen Fällen
sechsstellige Vorwahl vor der eigentlich Rufnummer vorwählen. Diese "Vor-Vorwahl" beginnt immer
mit den Ziffern 010. Genauso wie bei den Ortsgesprächen im Netz der Telekom
muss man auch beim Call by Call im Ortsnetz die Ortsnetzvorwahl nicht mitwählen. |
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F: Wie werden die (Orts)-Gespräche, die ich über einen
Call-by-Call-Anbieter führe, abgerechnet? |
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A: Ebenso wie Fern- und Auslandsgespräche im Call-by-Call-Verfahren werden die anfallenden
Gesprächskosten über die Rechnung der Deutschen Telekom eingezogen. Dort werden die Telefonate über
Call-by-Call-Anbieter als eigener Posten getrennt von den Gebühren der Telekom aufgeführt. Wenn man der
Deutschen Telekom eine Einzugsermächtigung erteilt hat, werden die fälligen Beträge automatisch mit
abgebucht. |
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F: Kann ich Call by Call nutzen, wenn ich eine Pre-Selection mit einem
bestimmten Wettbewerber der Deutschen Telekom vereinbart habe? |
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A: Call by Call "überschreibt" quasi die feste Voreinstellung (Pre-Selection) auf einen bestimmten
Anbieter. Somit kann auch jeder Pre-Selection-Kunde von Fall zu Fall und ohne Veränderung an der bestehenden
Pre-Selection Call by Call, z. B. für Ortsgespräche, nutzen. |
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A:
Nein, dies geht bei Ortsgesprächen ebenso wenig wie bei Ferngesprächen. Call by Call
funktioniert nur für Kunden, die ihren Telefonanschluss bei der Telekom haben.
Die entsprechende gesetzliche Verpflichtung zur Netzzusammenschaltung besteht nur für
marktbeherrschende Unternehmen. Die "Stadtnetzbetreiber" sind hingegen nicht
marktbeherrschend. Lediglich über
Tricks sind die Gespräche möglich. |
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A: Prinzipiell ja. Einige Anbieter sind mit einem
flächendeckenden Angebot
für Ortsgespräche auf dem Markt. Andere konzentrieren sich
auf einzelne Ballungszentren.
Allerdings hat die Bundesnetzagentur hier
vorgesorgt und die Installation einer spezifischen Software in den Vermittlungsstellen
veranlasst. Ortsgespräche, die durch Vorwahl der Call-by-Call-Kennziffer
über einen
Drittanbieter geführt werden sollen, werden nur dann vermittelt,
wenn der gewählte Anbieter vor Ort auch seine Dienste
anbietet. Ist die gewünschte Gesellschaft vor Ort nicht vertreten,
ertönt die Ansage "Der von Ihnen ausgewählte
Netzbetreiber bietet den von Ihnen ausgewählten Dienst in Ihrem Bereich derzeit nicht an!". Ein vermeintlich
billiges Ortsgespräch über Call by Call kann so nicht unversehens zur Kostenfalle werden. |
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